Um dem „Digital Market Law“ der EU zu entsprechen, hat Apple die iOS 17.4 Beta-Version veröffentlicht und die Sideloading-Funktion geöffnet. Diese Funktion steht nur EU-Benutzern zur Verfügung. Es sollte beachtet werden, dass es zwar im Wesentlichen keinen Unterschied zwischen iPadOS- und iOS-Systemen gibt,Allerdings unterstützt das iPad kein Sideloading. Die Funktionen zum Installieren von App-Stores von Drittanbietern und zum Herunterladen von Apps aus App-Stores von Drittanbietern sind nur auf dem iPhone verfügbar.
Darüber hinaus können Benutzer Browser-Engines von Drittanbietern auswählen und die Standard-Wallet-Zahlungsanwendung ändern. Auch diese Funktionen sind auf das iPhone beschränkt.
Es versteht sich, dass das „Digital Market Law“ der EU bestimmt, dass iOS eine „Gatekeeper“-Plattform ist. Gemäß den Vorschriften müssen „Gatekeeper“ verschiedene Beschränkungen aufheben, um den Marktwettbewerb zu fördern.
In den Augen der EU ist iPadOS eine völlig andere Plattform als iOS, sodass Apple sich dafür entscheiden kann, Sideloading nicht zu öffnen.
Darüber hinaus bestimmt das „Digital Market Law“ der Europäischen Union, dass Apples AppStore eine „Gatekeeper“-Dienstplattform ist und daher einer Berichtigung unterzogen werden muss.
Nach der Anpassung zahlen Entwickler Apple nur noch eine Provision von 17 %, und nach einem Jahr sinkt der Provisionssatz für die meisten Entwickler und Abonnenten auf 10 %.
Da das iPad über den AppStore auch Anwendungsdienste für Benutzer bereitstellt, gilt die Provisionsanpassung des AppStores für das iPad.