Ein kalifornischer Richter hat eine Sammelklage gegen Apple und Google abgewiesen, in der es darum ging, dass sich die CEOs der beiden Unternehmen heimlich trafen und sich verschworen hätten, um den Suchmaschinenmarkt zu zerschlagen. Es werden zahlreiche Klagen gegen Apple und Google eingereicht, einige Klagen werden jedoch eingestellt, sobald sie vor Gericht landen. Viele Menschen glauben, dass es eine geheime Vereinbarung zwischen Apple und Google gibt, die über das Bekannte hinausgeht, und einige glauben dies und ziehen vor Gericht.
Einer gerichtlichen Akte zufolge wies die kalifornische Richterin Rita Lin alle Ansprüche des Klägers ab, gab jedoch einer der Ansprüche die Möglichkeit, überarbeitet und erneut verhandelt zu werden. Der Kläger hat 30 Tage Zeit, eine zweite geänderte Klage einzureichen.
Die erste Behauptung deutet darauf hin, dass Apple und Google eine geheime Vereinbarung getroffen haben, in der Apple im Austausch für die Gewinnausschüttung von Google nicht im Suchgeschäft konkurrieren würde. Die Klage wurde abgewiesen und es wurde keine Änderung gewährt.
In der zweiten Beschwerde wird behauptet, dass die exklusive Standardsuchmaschinenvereinbarung zwischen Apple und Google die Möglichkeit des Wettbewerbs ausschließe. Der Kläger legte keine ausreichenden Beweise vor und durfte die Klage ändern, jedoch nicht, bevor die Klage abgewiesen wurde.
Die Kläger konnten keinen Schaden nachweisen, der durch das Kartellrecht oder das angebliche Verhalten verursacht wurde. Der Richter wies die Klage des Klägers ab, erlaubte keine Änderung der Klage und lehnte auch den Schadensersatzanspruch des Klägers ab.
Kommt ein Richter zu dem Schluss, dass die erneut eingereichte Beschwerde unzureichend ist, wird das Verfahren unbeschadet abgewiesen, was bedeutet, dass der Kläger diese Ansprüche nicht erneut geltend machen kann. Unterdessen laufen die kartellrechtlichen Ermittlungen des Justizministeriums weiter, ein Ende ist nicht in Sicht.