Der siebenjährige Rechtsstreit von Caltech mit Apple und Broadcom über die angebliche Nutzung seiner Wi-Fi-Patente ist nun beigelegt. Caltech sagte in einem im August 2023 eingereichten Gerichtsdokument, dass eine „mögliche Einigung erzielt“ wurde und der Fall voraussichtlich geklärt wird. Das Dokument enthielt keine weiteren Einzelheiten, sagte jedoch, dass die zuvor geplanten Statusgespräche am 24. August 2023 fortgesetzt würden.

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Es wird außerdem berichtet, dass die drei Unternehmen bis zum 18. August 2023 einen neuen gemeinsamen Lagebericht vorlegen sollen. Es ist unklar, ob der Prozess wie geplant fortgesetzt wird, aber laut Reuters hat Caltech nun offiziell einen „Antrag auf Rücknahme der Klage“ eingereicht.

Das Unternehmen möchte „hier beantragen und festlegen, dass alle Ansprüche und Gegenansprüche … unbeschadet des Rechtsstreits abgewiesen werden“, heißt es in der vollständigen, aber kurzen Gerichtsakte. Das Dokument erwähnt ausdrücklich den Streit mit Broadcom, fügt dann aber eine Zeile über Apple hinzu.

„Darüber hinaus fordert Caltech Apple auf, alle Widerklagen abzuweisen und die entsprechenden Kosten und Anwaltsgebühren zu tragen“, fuhr Caltech fort. „Broadcom hat keine Einwände gegen diesen Antrag.“

Die Abweisung einer Klage, wenn sie „wesentliche Rechte beeinträchtigt“, bedeutet, dass der Fall nicht erneut verhandelt werden kann.

Der Fall begann im Jahr 2016, als Caltech Apple und Broadcom beschuldigte, vier seiner Wi-Fi-Patente verletzt zu haben. Im Jahr 2020 gewann Caltech die Klage und Apple wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen Patentverletzung in Höhe von 838 Millionen US-Dollar verurteilt, während Broadcom zur Zahlung von 270 Millionen US-Dollar verurteilt wurde.

Natürlich legten Apple und Broadcom Berufung ein und erhielten im Jahr 2022 eine erneute Anhörung. Es ist jedoch anzumerken, dass sich das Wiederaufnahmeverfahren nur auf die Höhe der von den beiden Unternehmen zu zahlenden Entschädigung bezieht und es keine Frage der Aufhebung des Vertragsverletzungsurteils gibt.

Keines der beteiligten Unternehmen hat sich öffentlich zu dem Vergleich geäußert.