Früher war das ultraschnelle 6-GHz-Band mit kurzer Reichweite größtenteils auf die lizenzierte kommerzielle Nutzung beschränkt, doch jetzt erlaubt die FCC Unternehmen wie Apple, einen größeren Teil des Bandes für nicht lizenzierte Verbraucherprodukte zu nutzen. Apple, Microsoft, Facebook und andere Unternehmen beantragten 2019 bei der FCC die unlizenzierte Nutzung des gesamten 1.200-Megahertz-Spektrums im 6-GHz-Band.

Die Regeln, die die Nutzung von 6 GHz durch nicht autorisierte Geräte ermöglichen, wurden im Jahr 2020 entworfen und schließlich am 19. Oktober 2023 verabschiedet.


Laut einem von der FCC veröffentlichten Dokument steht ein größerer Teil des 6-GHz-Bandes für die unlizenzierte Nutzung für den Betrieb von Geräten mit extrem geringem Stromverbrauch zur Verfügung. Die Unterscheidung zwischen Ultra-Low-Power-Geräten bietet Schutz vor Beeinträchtigungen zulässiger Nutzungen, beispielsweise der Telekommunikationsnutzung.

Geräte können die Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung über kurze Distanzen nutzen, solange sie in den U-NII-5- und U-NII-7-Abschnitten des 6-GHz-Bandes (insgesamt 850 MHz) betrieben werden. Obwohl diese Informationen für Verbraucher nicht verwertbar sind, sind sie für die Produktentwicklung nützlich und werden die zukünftige Funktionalität des Geräts verbessern.

Die Federal Communications Commission hat zuvor den 1.200-MHz-Spektrumbereich zwischen 5,925 und 7,125 GHz geöffnet, eine Entscheidung, die zur Implementierung von Wi-Fi 6E führte und Wi-Fi 7 bringen wird.

Beispielsweise kann der Betrieb von Geräten mit geringem Stromverbrauch im Nahbereich für CarPlay-Systeme, zukünftige AirTag-Modelle, Apple HomeKit-Geräte und Apple Vision Pro geeignet sein. Da Geräte immer größere Datenmengen verarbeiten, wird die 6-GHz-Bandbreite immer wichtiger.