Laut Medienberichten vom 24. Februar berichteten einige Internetnutzer, dass ein Unternehmen in Shenzhen, in dem er zuvor arbeitete, die Zeit und Anzahl der Toilettengänge für Mitarbeiter eingeschränkt habe. Der Internetnutzer sagte:Dieses Unternehmen schreibt vor, dass jeder Mitarbeiter innerhalb von vier Stunden nur zweimal zur Toilette gehen darf, wobei jedes Mal die Dauer von 7 Minuten nicht überschritten werden darf, und dass er beim Gang zur Toilette einen „Freizeitausweis“ mit sich führen muss.
Da dieser Internetnutzer einen solchen Führungsstil nicht tolerieren konnte, entschied er sich schließlich zum Rücktritt. Nachdem die Nachricht bekannt wurde, löste sie heftige Diskussionen aus und die zuständigen Abteilungen griffen in die Ermittlungen ein.
Einige Internetnutzer glauben, dass diese „seltsamen“ Vorschriften das mangelnde Rechtsbewusstsein des Arbeitgebers widerspiegeln und dass Manager den Mitarbeitern ihre eigenen Bedürfnisse und Werte aufzwingen.Es kann leicht zu Missverständnissen im Management kommen, wenn man glaubt, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Mitarbeitern deren Rechte nach Belieben einschränken kann.
Nach der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags unterliegen die Arbeitnehmer nur noch einer Arbeitsverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber und unterliegen einer gewissen persönlichen und wirtschaftlichen Unterordnung. Reglementiert der Arbeitgeber Arbeitnehmer über den Arbeitsrahmen hinaus, besteht der Verdacht, dass er die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer verletzt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise die Anzahl der Toilettengänge seiner Mitarbeiter begrenzt, verstößt dies eindeutig gegen das Recht des Mitarbeiters auf persönliche Würde.