Ab dem 1. April 2026 haben die indischen Steuerbehörden die rechtliche Befugnis, in Ihre Social-Media-Konten, persönlichen E-Mails, Bankkonten, Online-Investmentkonten, Handelskonten und mehr einzudringen und darauf zuzugreifen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine bestimmte Person die Einkommenssteuer hinterzieht, oder wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass sie im Besitz von nicht offengelegtem Einkommen, Geld, Gold, Schmuck oder Wertgegenständen oder Eigentum ist, für die gemäß dem Einkommensteuergesetz von 1961 keine anwendbare Einkommenssteuer gezahlt wurde.

Der aktuelle Abschnitt 132 des Personal Income Tax Act von 1961 sieht vor, dass autorisierte Beamte, wenn sie über Informationen und Grund zu der Annahme verfügen, dass eine Person über nicht offengelegte Einkünfte, Vermögenswerte oder Dokumente verfügt und diese absichtlich nicht offenlegt, um der Einkommenssteuer zu entgehen, eine Durchsuchung durchführen und Vermögenswerte und Geschäftsbücher beschlagnahmen können. Nach geltendem Recht können sie dies unter anderem dadurch tun, dass sie jedes Schloss, jede Kiste oder jeden Spind ohne Schlüssel knacken, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass dort vertrauliche Vermögenswerte oder Bücher aufbewahrt werden.

Dies ermöglicht es ihnen, jedes Türschloss, jeden Kasten oder jedes Schließfach ohne Schlüssel zu knacken, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass dort vertrauliche Vermögenswerte oder Geschäftsbücher aufbewahrt werden.

Das neue IT-Gesetz erweitert diese Befugnis jedoch auf die Mobiltelefone und Computersysteme der Bürger, den sogenannten „virtuellen digitalen Raum“.