Laut CCTV News hat der Untersuchungsausschuss für Flug- und Eisenbahnunfälle des südkoreanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur und Verkehr heute den Fortschritt der Untersuchung des Brandunfalls des Busan-Flugzeugs veröffentlicht. Das glaubt der UntersuchungsausschussWenn eine von einem Passagier mitgeführte Powerbank Feuer fängt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass im Flugzeug ein Feuer ausbricht.Am Abend des 28. Januar dieses Jahres brach in einem Passagierflugzeug der Air Busan, das nach Hongkong (China) fliegen sollte, auf dem Flughafen Gimhae in Busan (Südkorea) ein Feuer aus, während es sich auf den Start vorbereitete. Das Flugzeug wurde durch den Brand schwer beschädigt.

Nach dem Brand,Alle 176 Personen an Bord, darunter Passagiere und Besatzung, wurden durch Rutschen evakuiert, wobei mehrere Menschen bei der Flucht verletzt wurden.

Es wird davon ausgegangen, dass die Zivilluftfahrtbehörde Chinas im Jahr 2014 Vorschriften für die Mitnahme von Powerbanks durch Passagiere an Bord von Flügen erlassen hat. Powerbanks, die von Passagieren an Bord mitgeführt werden, müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und dürfen nur im Handgepäck oder am Körper getragen werden. Die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist strengstens untersagt.

Vorschriften sehen auch Beschränkungen für die Nennenergie von „Powerbanks“ vor, die mit ins Flugzeug genommen werden dürfen. Powerbanks mit einer Nennenergie von maximal 100 Wh benötigen keine Genehmigung der Fluggesellschaft. Powerbanks mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh, dürfen nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft befördert werden. Allerdings darf jeder Passagier nicht mehr als zwei Powerbanks mitführen.

Den Passagieren ist es strengstens untersagt, Powerbanks mit einer Nennenergie von mehr als 160 Wh mit an Bord zu nehmen. Auch Powerbanks, die keine Nennenergie angeben und die Nennenergie nicht über andere gekennzeichnete Parameter berechnen können, dürfen grundsätzlich nicht an Bord mitgeführt werden.

In den Vorschriften ist außerdem eindeutig festgelegt, dass es Passagieren während des Flugs nicht gestattet ist, Powerbanks zum Aufladen elektronischer Geräte zu verwenden; Powerbanks mit Startschalter sollten während des Fluges immer ausgeschaltet sein.

Gleiches gilt für Besatzungsmitglieder.

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