Türkiye plant neue Regeln, um die Dominanz großer Technologieunternehmen einzudämmen, die dem Regulierungsansatz der Europäischen Union nachempfunden sind, riskiert jedoch Vergeltungsmaßnahmen seitens der Vereinigten Staaten. Der Gesetzentwurf, der bald dem Kongress vorgelegt wird, würde Technologieunternehmen wie Apple, Google von Alphabet Inc., MetaPlatforms, Microsoft Corp und Amazon.com Inc. dazu verpflichten, ihre Dienste in Suchmaschinen, App-Stores oder Marktplätzen nicht zu bevorzugen.

Der Gesetzentwurf wird von der Regierungspartei unterstützt und wurde in Zusammenarbeit mit der Kartellbehörde der Türkei ausgearbeitet.

Die Nichteinhaltung des Gesetzentwurfs könnte zu Geldstrafen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens führen, fügten die Beamten hinzu, die unter der Bedingung anonym blieben, das Problem zu besprechen.

Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union über digitale Vorschriften. Der im Mai 2023 in Kraft getretene Digital Markets Act (DMA) der EU zielt darauf ab, wettbewerbswidriges Verhalten einzudämmen, indem er „Gatekeeper“-Plattformen Verpflichtungen auferlegt. Türkiyes Vorschlag steht im Einklang mit dem Ansatz der EU, birgt jedoch die Gefahr einer Belastung der Handelsbeziehungen des Landes mit Washington.

US-Präsident Donald Trump hat das DMA der EU scharf kritisiert und es als „Übersee-Erpressung“ gegen US-Technologieunternehmen bezeichnet. Er reagierte mit der Androhung von Zöllen.

Nach dem Vorschlag müssten geschlossene Ökosysteme wie Apple Benutzern erlauben, Apps von Drittanbietern von außerhalb ihrer Plattformen zu installieren, sagten die Beamten. Im Fall von Apple bedeutet dies, Downloads auf iPhones und iPads von außerhalb des App Stores zuzulassen, ähnlich wie Google Sideloading auf Android-Geräten erlaubt.

Der Gesetzentwurf würde Plattformen auch daran hindern, Benutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung zu verarbeiten, und einschränken, wie Plattformen Daten für kommerzielle Zwecke nutzen können. Darüber hinaus müssen Technologieunternehmen Geschäftsanwendern (z. B. App-Entwicklern, Werbetreibenden und Marktplatzverkäufern) klare Informationen über den Leistungsumfang, die Leistung und die Preise zur Verfügung stellen.

Der Vorschlag muss vor der Verabschiedung noch überarbeitet werden, und seine endgültigen Bestimmungen können sich während des Gesetzgebungsprozesses ändern.