Im heutigen KI-Zeitalter kommt es nacheinander zu verschiedenen Streitigkeiten. Bisher hatten viele bekannte Synchronsprecher Angst, dass ihre Stimmen von der KI nachgeahmt und genutzt werden könnten. Jetzt gibt es einen neuen Fall. Zwei in New York lebende Synchronsprecher verklagten kürzlich einen Entwickler wegen Verstoßes gegen die KI-Nachahmung von Stimmen, aber das Gericht entschied, dass der Kläger den Fall verloren hat.

·Zwei Synchronsprecher, Paul Lehrman und Linnea Sage, verklagten den von Lovo, Inc. entwickelten Sprachsimulator GenneyAI wegen Verletzung ihrer Stimmrechte. In einem Verfahren am 10. Juli vor dem südlichen Bezirksgericht des Staates New York entschieden sie, dass kein Verstoß vorliege.

·Der Schwerpunkt dieses Falles liegt auf der Definition des „Sound Copyright“ im US-Recht. Nur „Wundaufnahmen“ werden als urheberrechtlich geschützter Inhalt beurteilt, einschließlich Live-Übertragungen, Aufnahmen usw., die nicht geschützt sind.

·In diesem Fall glaubte Lovo, Inc., dass durch die Verwendung des GenneyAI-Tools die Stimme des Schauspielers nicht vollständig kopiert wurde, sondern nach der Nachahmung eine neue Stimme erstellt wurde, anstatt direkt zu kopieren und einzufügen, um Gewinn zu erzielen.

Ein New Yorker Synchronsprecher verklagte den Entwickler wegen Urheberrechtsverletzung, indem er KI zur Nachahmung seiner Stimme einsetzte. Das Gericht entschied, dass er den Fall verloren habe.