Am 30. Juli Ortszeit veröffentlichte das Weiße Haus eine Erklärung, in der es hieß, dass US-Präsident Trump eine Durchführungsverordnung zur Aussetzung der Mindeststeuerbefreiung für Waren mit geringem Wert unterzeichnet habe.

In der Erklärung heißt es, dass ab dem 29. August importierte Waren mit einem Wert von 800 US-Dollar oder weniger, die ursprünglich für die Mindeststeuerbefreiung in Frage kamen und über andere Wege als das internationale Postnetz versendet werden, allen geltenden Zöllen unterliegen. Bei Sendungen, die über das internationale Postsystem versendet werden, unterliegen die Pakete Wertzöllen oder bestimmten Steuern.