Anfang dieses Monats hat Apple China eine Mitteilung an Händler herausgegeben, in der alle autorisierten Offline-Händler aufgefordert werden, nicht mit E-Commerce-Plattformen zusammenzuarbeiten. Außerdem ist es strengstens untersagt, Produkte auf Online-Plattformen wie E-Commerce, sozialen Netzwerken, Live-Übertragungen usw. anzuzeigen, zu bewerben oder zu verkaufen, einschließlich Lieferung in einem Stück, stündlicher Lieferung und anderen Dienstleistungen.

Nach Überprüfung durch Apple gilt jeder Verstoß gegen diese Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf von Waren über Online-Kanäle und überregionale Kanäle, als schwerwiegender Vertragsbruch. Sollten von Apple Verstöße festgestellt werden, wird die Autorisierung direkt widerrufen.

Als Reaktion darauf sagten Apple-Insider:Der Hinweis dient im Wesentlichen dazu, Händler am „Cross-Selling“ von Produkten zu hindern. Apple beteiligt sich nicht an Produktpreisanpassungen und die endgültige Preisgestaltung hängt weiterhin von jedem Händler ab.

Laut der Enzyklopädie bezeichnet Cross-Selling (auch Cross-Selling genannt) das Verhalten von Händlern, Produkte ohne Genehmigung der Marke über bestimmte Gebiete hinweg zu verkaufen. Cross-Selling kann zu Verwirrung bei den Markenpreisen führen und Händler, die normal verkaufen, werden gestört.

Der Verantwortliche eines Apple-Händlers in Shenzhen verriet, dass entsprechende Regelungen bereits zuvor existierten, die Händler aber neuerdings wieder zu einer strikten Umsetzung verpflichtet seien. Der Hauptzweck besteht darin, Störungen des Preissystems zu verhindern.