Ein Gericht in Paris, Frankreich, lehnte am Freitag Ortszeit den Eilantrag der französischen Regierung ab, den Betrieb der chinesischen Fast-Fashion-Plattform Shein in Frankreich auszusetzen, nachdem Aufsichtsbehörden auf der Plattform illegale Waffen sowie „kindlich aussehende Sexpuppen“ und andere zum Verkauf stehende Produkte gefunden hatten.

Nachdem das Gerichtsurteil ergangen war, begrüßte Xiyin das Ergebnis und sagte, es werde weiterhin mit den französischen Behörden zusammenarbeiten, um den Produktüberprüfungs- und Kontrollprozess der Plattform zu stärken, und bekräftigte, dass „ihre oberste Priorität immer noch darin besteht, französische Verbraucher zu schützen und die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.“
Der Vorfall lässt sich bis Anfang November dieses Jahres zurückverfolgen, als die französische Verbraucherschutzbehörde und das Finanzministerium Verfahren einleiteten, um Xiyins Online-Marktaktivitäten in Frankreich gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften auszusetzen. Der Grund dafür war, dass die Aufsichtsbehörden auf der Plattform Sexpuppen mit Kinderbildern fanden und Waffenprodukte verboten, die von Frankreich als „Waffen der Klasse A“ eingestuft wurden. Gleichzeitig eröffnete Xiyin sein erstes dauerhaftes Geschäft in Paris, was große öffentliche Aufmerksamkeit erregte.
Nach Angaben der französischen Seite haben die Regulierungsbehörden Xiyin eine befristete Anordnung erteilt, relevante problematische Produkte innerhalb weniger Stunden aus den Regalen zu entfernen. Xiyin kündigte daraufhin ein Verkaufsverbot für die oben genannten Produkte auf der französischen Plattform an und verschärfte den Zugang zum Drittverkäufermarkt für französische Nutzer erheblich oder schloss ihn sogar grundsätzlich, um potenzielle Risiken für die Konformität von Plattformprodukten zu verringern.
Zusätzlich zu inländischen Regulierungsmaßnahmen haben französische Beamte auch einen Antrag an die Europäische Kommission gestellt, um zu prüfen, warum diese illegalen Produkte auf der Plattform im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften für große Online-Vermittlungsplattformen verkauft werden können, und um zu beurteilen, ob es Lücken im bestehenden Regulierungsrahmen gibt. Die französischen Behörden reagierten nicht sofort auf Anfragen der Medien nach einer Stellungnahme.