Am 3. Februar kursierte im Internet das Gerücht über eine Steuererhöhung auf Internet-Mehrwertdienste. Beeinflusst von den Steuererhöhungsgerüchten und anderen Faktoren fielen die Aktienkurse von Tencent Holdings (00700.HK) und anderen Aktien eine Zeit lang stark, und dann verringerte sich der Rückgang. Mehrere hochrangige Steuerexperten sagten gegenüber China Business News, dass das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung mit der Umsetzung des Mehrwertsteuergesetzes und der Durchführungsbestimmungen ab diesem Jahr kürzlich eine Reihe unterstützender Vorschriften angekündigt hätten, darunter eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 6 % auf 9 % für Internet-Breitbandzugangsdienste von Betreibern wie China Mobile und China Unicom.
Dies hat bei einigen der oben genannten Personen auch zu Spekulationen geführt, ob der Steuersatz für das Kerngeschäft von Internetunternehmen wie Tencent ebenfalls erhöht wird. Nach den bisher offengelegten einschlägigen Umsatzsteuervorschriften bleibt der oben genannte Steuersatz jedoch unverändert bei 6 %. Daher ist die „Steuererhöhung“ der Mehrwertsteuer ein Gerücht.
Es versteht sich, dass die Mehrwertsteuererhebung für Tencent und andere Kerngeschäfte hauptsächlich die Bereitstellung von Mehrwert-Telekommunikationsdiensten und den Verkauf immaterieller Vermögenswerte umfasst und der anwendbare Steuersatz für beide 6 % beträgt.

Kürzlich haben das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung die „Bekanntmachung zu Fragen des besonderen Umfangs der Mehrwertsteuererhebung“ (im Folgenden „Bekanntmachung“ genannt) herausgegeben, mit der die Definition von Mehrwert-Telekommunikationsdiensten für den Steuersatz von 6 % angepasst wurde, die jedoch keine Auswirkungen auf die oben genannten Unternehmen wie Tencent hat.
In der „Ankündigung“ wird klargestellt, dass Mehrwert-Telekommunikationsdienste die Nutzung von Festnetzen, Mobilfunknetzen, Satelliten, Internet und Kabelfernsehnetzen zur Bereitstellung elektronischer Daten- und Informationsübertragungs- und Anwendungsdienste (mit Ausnahme von Mobilfunkverkehrsdiensten), Internetzugangsdiensten (mit Ausnahme von Breitbandzugangsdiensten), Landungsübertragungsdiensten für Satellitenfernsehsignale und anderen Geschäftsaktivitäten umfassen. Im Vergleich zu früheren Regelungen wurde die Bereitstellung von SMS- und MMS-Diensten, Mobilfunkdatendiensten und Breitbandzugangsdiensten größtenteils gestrichen.