Die Generalstaatsanwältin des Staates New York, Letitia James, reichte kürzlich eine Klage gegen den bekannten Spieleentwickler Valve ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, dass der „Lootbox“-Mechanismus in seinen Spielen illegales Glücksspiel darstelle und eine Suchtgefahr für Minderjährige darstelle.

Valve ist ein Spieleentwickler mit Hauptsitz in Bellevue, Washington. Zu den bekannten Spielereihen zählen „Counter-Strike“, „Team Fortress“ und „Dota“. Laut der am Mittwoch beim Manhattan State Court eingereichten Klage ist James der Ansicht, dass Valves Lootbox-System „klassisches Glücksspielverhalten“ sei und gegen die Verfassung des Staates New York und das Strafrecht verstoße.

Lootboxen ermöglichen es Spielern, mit echtem Geld virtuelle Gegenstände zu kaufen, darunter Charakterkosmetik und Waffen. James wies darauf hin, dass Valve mit dem Verkauf von „Schlüsseln“, mit denen Beutekisten geöffnet werden, Einnahmen in Milliardenhöhe erzielt habe. Bei manchen Spielen ähnelt der Auspackvorgang dem Spielen an einem Spielautomaten, bei dem die Spieler zusehen, wie sich das Rad durch verschiedene Gegenstände dreht, bevor sie anhalten.
Der Generalstaatsanwalt sagte in der Beschwerde, dass wichtige Verkäufe das einzigartige Geschäftsmodell von Valve fördern, das es Spielern ermöglicht, verdiente Gegenstände auf seinem virtuellen Marktplatz, dem Steam Community Market und anderen Plattformen zu verkaufen.

In der Beschwerde wird ausdrücklich betont: „Die Beutekisten von Valve sind besonders schädlich, weil sie bei Kindern und Jugendlichen so beliebt sind.“ Die Beschwerde zitiert Daten des Massachusetts Department of Public Health und weist darauf hin, dass Kinder, die vor ihrem 12. Lebensjahr dem Glücksspiel ausgesetzt sind, im Erwachsenenalter viermal häufiger zu problematischen Spielern werden. James versucht, die Verluste der Spieler wiedergutzumachen und gegen Valve eine Geldstrafe in Höhe des Dreifachen seiner illegalen Gewinne zu verhängen.

Bei Redaktionsschluss hatte Valve noch nicht auf eine Bitte um Stellungnahme geantwortet.