Liu Jingkang, der Gründer von Shadow Stone, veröffentlichte einen Artikel als Reaktion auf das endgültige Urteil der Untersuchung gemäß Abschnitt 337. Liu Jingkang sagte: „Es hat mehr als 10 Millionen US-Dollar gekostet, endlich dorthin zu gelangen, wo wir heute sind. Ich möchte dem Rechtsteam des Unternehmens und den externen Anwaltskanzleien für ihren zweijährigen Kampf danken. Ich möchte der US-amerikanischen ITC-Kommission und Richterin Doris Johnson Hines dafür danken, dass sie trotz der Einmischung vieler Parteien ein faires und professionelles Verfahren durchgeführt haben. Ich möchte GoPro dafür danken, dass sie die Action-Kamera-Branche geschaffen hat.“

Liu Jingkang sagte außerdem: „Wir haben beschlossen, dass Shadowstone in Zukunft nicht die Initiative ergreifen und eine Klage einreichen wird, wenn unsere Kollegen die derzeit gültigen Technologiepatente der Actionkameras der Insta360 Ace-Serie von Shadowstone in gutem Glauben nutzen.

Vor Kurzem gab Shadowstone Innovation bekannt, dass die endgültige Entscheidung der US-Sektion 337-Untersuchung abgeschlossen wurde. Die U.S. International Trade Commission (ITC) hielt an der Vorabentscheidung fest und kam zu dem Schluss, dass alle sechs Vorwürfe gegen GoPro nicht begründet seien.

Yingshi sagte in der Ankündigung: „Diese Untersuchung gemäß Abschnitt 337 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Produktion und den Betrieb des Unternehmens. Das Unternehmen wird weiterhin bestehende Produkte ohne Einschränkungen in die Vereinigten Staaten importieren und verkaufen.“

Informationen zeigen, dass die Untersuchung gemäß Abschnitt 337 auf Abschnitt 337 des US-Zollgesetzes von 1930 zurückgeht. Dabei handelt es sich um ein Handelsabhilfeverfahren für die ITC, um zu prüfen, ob importierte Produkte geistige Eigentumsrechte verletzen. Sobald ein Verstoß festgestellt wurde, kann die ITC eine Ausschlussanordnung erlassen, um den Markteintritt rechtsverletzender Produkte auf dem US-Markt zu verhindern. Aufgrund des schnellen Verfahrensablaufs und der starken Sanktionen galt die Untersuchung nach Abschnitt 337 lange Zeit als eines der größten rechtlichen Hindernisse für chinesische Unternehmen, ins Ausland zu gehen.

Dem endgültigen Urteil der ITC zufolge wurden von den sechs von GoPro behaupteten Patentstreitigkeiten fünf als keine Verletzung angesehen oder die betreffenden Patentrechte waren ungültig; Auch für das verbleibende One-Appearance-Patent bestätigte die ITC, dass das von Shadow Stone vorgeschlagene neue Design keine Verletzung darstellt.