Ein US-Handelsgericht hat die Anfechtung der Aufhebung der Befreiungen von Zöllen auf Importe von geringem Wert durch Präsident Donald Trump wieder aufgenommen. Dieser Rechtsstreit hat erneut begonnen, an dem E-Commerce-Einzelhändler, Kleinunternehmen und amerikanische Verbraucher beteiligt sind, die Waren direkt im Ausland kaufen, und an dem erhebliche wirtschaftliche Interessen beteiligt sind.

Der Rechtsstreit über die sogenannte „De-minimis-Ausnahme“ war auf Eis gelegt worden, während der Oberste Gerichtshof der USA einen umfassenderen Streit um Trumps globale Zölle prüfte. Im Februar entschied der Oberste Gerichtshof, dass Trumps Berufung auf Notstandsbefugnisse zur Erhebung von Zöllen rechtswidrig sei, entschied jedoch nicht darüber, ob er befugt sei, Zollbefreiungen für Pakete mit geringem Wert aufzuheben – eine verwandte, aber separate Frage.
Im vergangenen Jahr hat Trump mehrere Durchführungsverordnungen zur Aussetzung langjähriger Zollbefreiungen für importierte Waren mit einem Einzelhandelswert von bis zu 800 US-Dollar unterzeichnet. Detroit Axle, der US-amerikanische Autoteilehändler, der die Klage eingereicht hatte, argumentierte, dass der Schritt des Präsidenten illegal den Kongress außer Kraft setzt, weil der Kongress die Steuerschwelle festgelegt habe.
Der US-amerikanische Gerichtshof für internationalen Handel in New York hat am 5. März die Aussetzung des Immunitätsverfahrens aufgehoben. Das aus drei Richtern bestehende Gremium hat einen Zeitplan für die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen festgelegt und der Prozess wird im April enden. Wenn das Gericht die entsprechenden Ansprüche des US-Justizministeriums, das die Regierung verteidigt, zurückweist, könnte Trumps Zollpolitik erneut vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden.
Der Sprecher des Weißen Hauses, Kush Desai, sagte in einer Erklärung: „Der Präsident hat die vom Kongress erteilte Befugnis, die De-minimis-Ausnahme auszusetzen, rechtmäßig ausgeübt. Die Regierung wird diese Änderung der Politik energisch verteidigen, um unsere nationale und wirtschaftliche Sicherheit zu schützen.“
In der Zwischenzeit hat ein Richter des Handelsgerichts die Regierung angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückerstattung von Zöllen vorzuziehen, die der Oberste Gerichtshof für rechtswidrig erklärt hatte. Das Rückerstattungsverfahren deckt offenbar bereits gezahlte Zölle auf zumindest einige importierte Waren mit geringem Wert ab. Aber Rechtsstreitigkeiten über die Zukunft der Ausnahmeregelung betreffen auch andere Arten von Zollfragen.
Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (CBP) gab im Dezember bekannt, dass sie Zölle auf importierte Waren im Wert von mehr als 1 Milliarde US-Dollar erhoben hat, die von der Zollbefreiung hätten ausgenommen werden sollen. Die Agentur hat die Daten nicht nach Tarifarten aufgeschlüsselt. Der Sprecher reagierte am Montag nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.