Laut einem Bericht des deutschen Handelsblatts vom 10. April unter Berufung auf Quellen der Europäischen Kommission plant die Europäische Kommission, OpenAI und seinen Chatbot ChatGPT in den Geltungsbereich des Digital Services Act zu bringen und es als „sehr große Online-Suchmaschine“ einzustufen und damit einer strengeren Aufsicht ausgesetzt zu sein.

Regulatorischer Schwellenwert: Die Anzahl der Nutzer liegt weit über dem Schwellenwert
Das Digital Services Act ist eine wichtige EU-Verordnung für große Internetplattformen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Plattformen illegale Inhalte schneller entfernen, den Nutzern die Meldung solcher Inhalte erleichtern und den Jugendschutz stärken.
Der Gesetzentwurf legt zusätzliche Compliance-Anforderungen für „sehr große Online-Plattformen“ oder „sehr große Online-Suchmaschinen“ fest, mit einem Schwellenwert von mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU.
Zuvor von OpenAI veröffentlichte Daten zeigen, dass in den sechs Monaten bis Ende September 2025 die durchschnittliche monatliche aktive Nutzerzahl der ChatGPT-Suchfunktion in der EU etwa 120,4 Millionen betrug und damit den regulatorischen Schwellenwert weit übertraf. Auf der Grundlage dieser Daten treibt die Europäische Kommission den Prozess voran, es in einen strengen Regulierungsrahmen zu bringen.
Regulierungsprozess: Abschließende Bewertung läuft
Dem Bericht zufolge sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission dem Handelsblatt, dass derzeit verfügbare Nutzerdaten überprüft würden. Laut der vorherigen Stellungnahme der Europäischen Kommission vom Februar wird eine endgültige Entscheidung über die Benennung von ChatGPT voraussichtlich im ersten Quartal 2026 fallen.
Henna Virkkunen, Kommissarin für technische Souveränität bei der Europäischen Kommission, sagte, dass der Benennungsprozess nicht nur auf einer quantitativen und qualitativen Bewertung der Funktionalität des Dienstes beruht, sondern auch auf den Ergebnissen von Konsultationen zu den Positionen der Mitgliedstaaten.
Antworten aller Parteien: OpenAI weigert sich zu kommentieren, Ausschuss ist vorsichtig
OpenAI lehnte einen Kommentar zu dieser Nachricht ab. Unterdessen lehnte Microsoft, der Hauptinvestor von OpenAI, eine Stellungnahme ab.
Die EU hat WhatsApp von Meta bereits als „sehr große Online-Plattform“ eingestuft, doch das gilt nur für die öffentlichen Kanäle der Messaging-App, da das Gesetz private Messaging-Dienste nicht regelt.
Dieser Vorfall ist ein Zeichen dafür, dass die Europäische Union ihren strengsten Online-Governance-Rahmen auf den aufstrebenden Bereich der künstlichen Intelligenzsysteme ausdehnt, was tiefgreifende Auswirkungen auf die Compliance-Standards der globalen KI-Industrie haben wird.