Kürzlich haben einige Internetnutzer berichtet, dass das von ihnen gekaufte „120-W“-Ladegerät eine langsame Ladegeschwindigkeit hat, was weit verbreitete Besorgnis über das Problem falscher Leistungsstandards von Ladegeräten ausgelöst hat.Die Untersuchung ergab, dass die meisten der von vielen E-Commerce-Plattformen verkauften Schnellladeköpfe „120 W“ und „100 W“ tatsächliche Ausgangsleistungen von nur 22 W bis 22,5 W haben.Einige Händler gaben sogar zu, dass „120 W“ nur ein Produktmodell oder eine Marke sei, nicht die tatsächliche Leistung.

Brancheninsider wiesen darauf hin, dass diese Art virtueller Ladegeräte im Allgemeinen keinen Überlastschutz haben und eine hohe Welligkeit aufweisen, was nicht nur die Gesundheit von Mobiltelefonbatterien ernsthaft beeinträchtigt, sondern auch meist nicht feuerfeste Materialien für das Gehäuse verwendet, die nach einem Kurzschluss leicht Feuer fangen können, was ein großes Sicherheitsrisiko darstellt.

Ähnliche Phänomene sind kein Einzelfall. Zuvor war „Qianhe“ in „Qianhe-Sojasauce“ als Marke eingetragen und „Nr. 1 lokales Schweinefleisch“ war eigentlich „Nr. 1 lokales“ Schweinefleisch. Nach dieser Logik handelt es sich bei dem „120W-Ladegerät“ wahrscheinlich nur um ein Ladegerät der Marke „120W“, und die Zahl hat nichts mit der tatsächlichen Leistung zu tun.

Als Reaktion auf diese Art von „intrigen Marken“ gab das staatliche Amt für geistiges Eigentum im März 2026 die „Mitteilung zur Stärkung des Managements der Markennutzung“ heraus.Wir werden uns eindeutig darauf konzentrieren, die Verwendung eingetragener Marken mit Produktnamen und Slogans zu kontrollieren, was zu Missverständnissen in der Öffentlichkeit führt.

Auch das Markengesetz, das derzeit überarbeitet wird, wird die Überprüfungsquelle verschärfen, Aufsicht und Bestrafung anwenden. Darin wird „die Tendenz der Öffentlichkeit, die Qualität und Herkunft der Waren falsch zu verstehen“ eindeutig als eine Situation aufgeführt, die eine Registrierung nicht zulässt, und die Sanktionsverknüpfung wird von der Ungültigmachung nach der Registrierung auf die Antragsphase verschoben.

Xie Wenqiang, Rechtsberater des Verbraucherrats der Provinz Sichuan, glaubt, dass es für Unternehmen schwierig sei, sich mit der Begründung zu verteidigen, „120 W sei das Produktmodell und nicht die Leistung“, und dass es schwierig sei, rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Unter Berufung auf Artikel 20 des Verbraucherschutzgesetzes wies er darauf hin: „Betreiber sollten den Verbrauchern wahrheitsgemäße und umfassende Informationen über die Qualität, Leistung, Verwendung, Gültigkeitsdauer usw. von Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen und dürfen keine falsche oder irreführende Werbung machen.“ Händler markieren deutlich sichtbar die Worte „120 W“, „120 W Super Flash Charge“ und „95 % voll in 30 Minuten“ auf dem Hauptbild, dem Titel und der Produkthülle des Produkts, was ausreicht, um Verbraucher zu der Annahme zu verleiten, dass das Ladegerät eine Ladeleistung von 120 W hat.

Selbst wenn die tatsächliche Leistung an einer unauffälligen Stelle auf der Detailseite mit 22 W angegeben ist oder später behauptet wird, dass „120 W nur ​​die Modellnummer“ sei, glaubt Xie Wenqiang, dass dieser Ansatz, „in erheblichem Maße irrezuführen und die Wahrheit auf verdeckte Weise preiszugeben“, immer noch falsche Werbung und Verbraucherbetrug darstellt.

Er schlug vor,Verbraucher, die auf solche falsch gekennzeichneten Produkte stoßen, können gemäß Artikel 55 des „Verbraucherrechtsschutzgesetzes“ „eine Rückerstattung und eine Entschädigung für drei“ verlangen; Wenn die Entschädigungssumme weniger als 500 Yuan beträgt, können sie 500 Yuan fordern.