Nachrichten vom 13. April Kürzlich berichtete ein Mann in Fuzhou, dass sein 61-jähriger Onkel bei einem Unfall ums Leben kam, als er den Chengdu Airlines-Flug EU2241 von Chengdu nach Fuzhou nahm. Nach Angaben von Familienangehörigen hatte sich der Verstorbene vor neun Tagen einer Tophi-Operation unterzogen. Vor dem Einsteigen in den Flug am 10. April unterzeichneten die Familienangehörigen die entsprechende Haftungsausschlusserklärung.

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Während des Fluges traten bei dem 61-jährigen Passagier körperliche Auffälligkeiten auf, anschließend verschlechterte sich sein Zustand weiter und er verlor seine Vitalfunktionen.

Nachdem der Flug in Fuzhou angekommen war, wurde der Passagier zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht, verstarb jedoch schließlich, nachdem die Rettung fehlschlug. Die Familienangehörigen sagten, die Todesursache sei Sepsis gewesen und sie hofften, dass die Fluggesellschaft die Folgen so schnell wie möglich beseitigen werde.

Als Reaktion darauf antworteten die Mitarbeiter von Chengdu Airlines, dass sie die Familie kontaktiert hätten und der Vorfall noch untersucht werde. Die konkrete Situation hängt von den endgültigen Untersuchungsergebnissen ab.

Zufällig erkrankte am 13. Februar 2025 auf dem Sichuan Airlines-Flug 3U6979 von Dazhou, Sichuan, nach Quanzhou, Fujian, plötzlich eine 61-jährige Passagierin und verstarb schließlich.

Damals interpretierte ein Anwalt dies und erklärte, dass Artikel 822 des Zivilgesetzbuchs meines Landes vorschreibt: „Während des Transportvorgangs muss der Beförderer alle Anstrengungen unternehmen, um Passagiere zu retten, die an einer akuten Krankheit, einer Geburt oder einer Notlage leiden.“ Das heißt, wenn ein Passagier während der Reise plötzlich erkrankt, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, umfassende medizinische Hilfe zu leisten.

Für die Frage, ob die Fluggesellschaft Verantwortung tragen muss, kommt es darauf an, ob das Flugpersonal sein Bestes getan hat, um den Passagier zu retten, nachdem es die körperliche Anomalie des Passagiers festgestellt hatte, und ob es andere unangemessene Verhaltensweisen gab.

Wenn es Beweise dafür gibt, dass die Besatzung nicht ihr Bestes gegeben hat, um zu retten, muss die Fluggesellschaft die entsprechende Verantwortung tragen, aber es ist schwierig, die relevanten Beweise tatsächlich zu identifizieren.

Neben der Frage, ob eine Rettung erfolgt, besteht ein weiteres zentrales Problem darin, festzustellen, ob der Gesundheitszustand des Passagiers für die Teilnahme an einem Flug geeignet ist und welche Rolle seine zugrunde liegenden Gesundheitszustände bei der Todesfolge spielen.

Wenn der Tod des Passagiers auf seine eigene Gesundheit zurückzuführen ist und die Fluggesellschaft ihren angemessenen Rettungspflichten vollständig nachgekommen ist, muss sie nach dem Gesetz nicht haften. Im Gegenteil, wenn es bei der Fluggesellschaft während des Rettungsvorgangs zu Verspätungen, Fahrlässigkeiten usw. kommt, muss sie dennoch eine entsprechende gesetzliche Haftung tragen.