Die Europäische Kommission übermittelte am Donnerstag (16. April) vorläufige Ergebnisse an Google und schlug offiziell vor, Google zu verpflichten, seine Suchdaten gemäß dem Digital Markets Act (DMA) für Drittanbieter-Suchmaschinen zu öffnen, um einen fairen Wettbewerb auf dem Online-Suchmarkt zu fördern.

Umfang und Ziele der Datenoffenheit
Gemäß den von der Europäischen Union vorgeschlagenen Maßnahmen muss Google seine Kernsuchdaten unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND) an Drittanbieter-Suchmaschinen weitergeben. Zu diesen Daten gehören hauptsächlich: Ranking-Daten (Ranking), Abfragedaten (Query), Klickdaten (Click) und Browsing-Daten (View).
Es ist erwähnenswert, dass diese Vorschriften auch für Chatbots mit künstlicher Intelligenz und Suchfunktionen gelten, was bedeutet, dass auch KI-Suchtools wie die ChatGPT-Suche von OpenAI und Microsoft Bing berechtigt sein werden, Zugriff auf die Suchdaten von Google zu beantragen.
EU-Absicht: Das Suchmarktmonopol brechen
„Daten sind ein wichtiger Input für Online-Suchen und die Entwicklung neuer Dienste, einschließlich künstlicher Intelligenz. Der Zugriff auf diese Daten sollte keinen Beschränkungen unterliegen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten“, sagte Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, in einer Erklärung.
Das Ziel der Kommission besteht darin, die Marktbeherrschung der Google-Suche wirklich herauszufordern, indem sie Online-Suchmaschinen Dritter die Möglichkeit gibt, ihre Dienste zu optimieren. Derzeit nimmt Google etwa 90 % des weltweiten Suchmaschinenmarktes ein und ist eines der „Gatekeeper“-Unternehmen, die vom Digital Markets Act der EU anerkannt sind.
Google reagiert energisch: Die Privatsphäre der Nutzer wird entschieden verteidigt
Google äußerte entschiedenen Widerstand gegen den Vorschlag. Claire Kelly, Googles leitende Wettbewerbsberaterin, antwortete, dass das Unternehmen „sich energisch gegen diese Übergriffe wehren“ werde.
Sie wies darauf hin: „Hunderte Millionen Europäer vertrauen Google bei ihren sensibelsten Suchanfragen zu Gesundheit, Haushalt und Finanzen. Die Vorschläge der Kommission werden uns dazu zwingen, diese Daten an Dritte mit gefährlich ineffektiven Mechanismen zum Schutz der Privatsphäre weiterzugeben.“
Zeitrahmen und rechtliche Konsequenzen
Laut dem von der Europäischen Union veröffentlichten Zeitplan:
Öffentlicher Konsultationszeitraum: jetzt bis zum 1. Mai
Endgültige Entscheidung: Verbindliche Entscheidung wird bis zum 27. Juli erwartet
Sollte Google letztendlich die DMA-Vorschriften nicht einhalten, drohen ihm hohe Geldstrafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes. Seit 2017 wurde Google in Europa wegen verschiedener Kartellverstöße mit einer Geldstrafe von mehr als 9,7 Milliarden Euro (ca. 11,4 Milliarden US-Dollar) belegt.