Die „Beijing Unmanned Aircraft Management Regulations“ werden am 1. Mai 2026 umgesetzt. Darin wird klargestellt, dass das gesamte Verwaltungsgebiet von Peking ein von unbemannten Flugzeugen kontrollierter Luftraum ist und alle Flugaktivitäten im Freien einer Anwendung bedürfen. Darüber hinaus wurde betont, dass unbemannte Luftfahrzeuge und ihre Kernkomponenten nicht an Einheiten und Einzelpersonen innerhalb der Verwaltungsregion Peking verkauft oder vermietet werden dürfen.
Es ist sogar verboten, unbemannte Luftfahrzeuge und ihre Kernkomponenten in die Verwaltungsgebiete von Peking zu transportieren und zu befördern, mit Ausnahme vorhandener unbemannter Luftfahrzeuge, deren Echtnamenregistrierung und Informationsüberprüfung abgeschlossen ist, mit Ausnahme derjenigen, die vom Eigentümer mitgeführt werden.
Medienberichten zufolge werden DJI-Drohnenprodukte aufgrund der Auswirkungen der Richtlinie vollständig vom Pekinger Markt zurückgezogen. Offline-Läden und E-Commerce-Kanäle werden vor dem 1. Mai aus den Regalen genommen. Nach Mai werden in Peking keine Drohnen mehr gekauft oder verschickt.
Benutzer sind am meisten besorgt über das Risiko eines erheblichen Ausfalls der DJI-Pflegeschutzdienste. DJI Care ist die offizielle Ersatzversicherung von DJI. Sollte die Drohne beschädigt sein oder verloren gehen, können Sie sie kostengünstig durch eine neue ersetzen. Allerdings wird sich der SN-Code des Geräts nach dem Austausch ändern, was nicht mit den zuvor an die zivile Drohnenplattform der UOM und die öffentliche Sicherheit gebundenen Informationen übereinstimmt, was dazu führt, dass die neue Drohne nicht in Peking eindringen kann.
DJI hat noch keine offizielle Lösung veröffentlicht. Der Kundendienst empfiehlt nur: Beijing-Benutzer sollten den Reparaturprozess durchlaufen, nachdem ihre Ausrüstung beschädigt wurde. Nach Abschluss der Reparatur wird das Gerät an eine Adresse außerhalb von Peking gesendet und vom Benutzer selbst zurückgebracht. Es kann nicht direkt nach Peking zurückgeschickt werden.
Händler erinnerten daran, dass vorhandene Drohnen, die vor dem 1. Mai die Registrierung mit echtem Namen abgeschlossen und SN-Codes gebunden haben, nach und aus Beijing befördert werden können. Wenn sie jedoch vollständig beschädigt sind, können sie nicht durch neue ersetzt werden, und die vorhandenen Drohnen werden zu „nicht erneuerbaren Vermögenswerten“.
