Die französische Finanzaufsichtsbehörde hat gewarnt, dass Kryptowährungsunternehmen, die bis Ende Juni keine EU-Betriebslizenz erhalten, möglicherweise auf die schwarze Liste gesetzt werden und strafrechtlich verfolgt werden könnten, was auf die allgemeine Verschärfung der Aufsicht durch die EU im Bereich von Krypto-Assets hinweist.

Gemäß der EU-Kryptowährungsmarktverordnung (MiCA) müssen in der EU tätige Kryptowährungsunternehmen vor dem 30. Juni entsprechende Lizenzen erwerben, andernfalls können sie ihre Dienstleistungen für EU-Kunden weiterhin nicht erbringen.

MiCA wird im Jahr 2023 genehmigt, um Europas milliardenschwere Verschlüsselungsindustrie durch einen einheitlichen Regulierungsrahmen einer strengeren Aufsicht zu unterziehen.

Gleichzeitig haben die USA im Rahmen der Lockerung einschlägiger Vorschriften durch die Regierung des ehemaligen Präsidenten und jetzigen Präsidenten Donald Trump einen völlig anderen Regulierungspfad eingeschlagen als Europa.

„Es ist sehr, sehr dringend geworden, den Lizenzantrag so schnell wie möglich abzuschließen“, sagte Marie-Anne Baba-Layani, Präsidentin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF), am Donnerstag den Medien.

Sie bekräftigte, dass jedes Verschlüsselungsunternehmen, das vor Ablauf der EU-Frist keine Lizenz erhält, aber weiterhin Kunden in der EU anwirbt, auf die schwarze Liste gesetzt wird und mit Strafverfolgungsmaßnahmen, einschließlich Strafverfolgung, rechnen muss, weil es ohne Genehmigung tätig ist.

Gemäß den MiCA-Vorschriften müssen Verschlüsselungsunternehmen eine Lizenz bei der Regulierungsbehörde eines einzelnen EU-Mitgliedstaats beantragen. Nach der Zulassung können sie über den sogenannten „Pass“-Mechanismus Dienstleistungen in der gesamten EU mit 27 Staaten anbieten.

Einige Regulierungsbehörden haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Unterschiede bei der Umsetzung der Regeln zwischen den Ländern geäußert, insbesondere hinsichtlich Maltas Ansatz hinsichtlich der Geschwindigkeit der Genehmigung von Verschlüsselungslizenzen, was eine Überprüfung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auslöste.

Baba-Layani sagte, wenn Frankreich mit den Lizenzentscheidungen anderer Mitgliedsstaaten nicht einverstanden sei, sei Frankreich bereit, zu verhindern, dass die entsprechenden Lizenzen im Land „passiert“ würden.

Sie betonte auch, dass dies keine Situation sei, die die französischen Regulierungsbehörden sehen wollten, da dies ein „schwerwiegendes kollektives Versagen“ bedeuten und Risse in der Regulierungskoordinierung innerhalb der EU aufdecken würde.