Am 17. Juni Ortszeit erzielte das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums eine Vergleichsvereinbarung mit dem deutschen Autoteileriesen Robert Bosch. Bosch erklärte sich bereit, eine zivilrechtliche Strafe in Höhe von ca. 36,1847 Millionen US-Dollar (ca. 245 Millionen RMB) zu zahlen und mehr als 11,43 Millionen US-Dollar an entsprechenden Vorsteuergewinnen zurückzuerstatten, um die Vorwürfe zu begleichen, dass das Unternehmen illegal kontrollierte Produkte an Huawei und seine Tochtergesellschaften exportiert habe, die auf der schwarzen Handelsliste der USA standen.


BIS wies darauf hin, dass die beiden hundertprozentigen deutschen Tochtergesellschaften von Bosch, Bosch Sensor Technology Co., Ltd. (BST) und ETAS Co., Ltd., zwischen September 2020 und September 2024 Sensorprodukte für mikroelektromechanische Systeme (MEMS) und Automobilsoftware im Wert von rund 72,37 Millionen US-Dollar ohne BIS-Genehmigung an Huawei exportiert haben. BIS stellte fest, dass diese Produkte zwar außerhalb der Vereinigten Staaten wie Deutschland hergestellt und als EAR99 (low-control) eingestuft wurden Für den Export dieser Artikel war weiterhin eine US-Lizenz erforderlich, da der Endbenutzer Huawei war und die Foreign Direct Product Rules (FDPR) in Kraft traten.
Das US-Justizministerium (DOJ) hat beschlossen, kein Strafverfahren gegen Bosch einzuleiten, da Bosch Verstöße proaktiv offengelegt hat, bei den Ermittlungen uneingeschränkt kooperiert und aktiv Abhilfe schafft. Dies ist die erste Nicht-Strafverfolgungsentscheidung der Nationalen Sicherheitsabteilung des DOJ nach der Aktualisierung ihrer unternehmensinternen Durchsetzungsrichtlinie.
Einzelheiten des Verstoßes: Vier Jahre „Missverständnisse“ und Versäumnisse
Die Untersuchung ergab, dass die Verstöße von Bosch keine böswillige Hinterziehung waren, sondern auf schwerwiegende Fehler und unzureichende Ressourcen des Export-Compliance-Teams zurückzuführen waren.
BIS wies darauf hin, dass das US-Exportkontroll-Compliance-Team von Bosch zu diesem Zeitpunkt hauptsächlich aus nur zwei Mitarbeitern bestand, von denen nur einer für die Compliance-Beratung deutscher und ausländischer Unternehmen verantwortlich war. Dem Team fehlten ausreichende Fachkenntnisse und Ressourcen, um die Ausweitung der US-amerikanischen FDPR-Regeln für Huawei im Jahr 2020 zu bewältigen.
Das größte Missverständnis besteht darin, dass die Compliance-Mitarbeiter von Bosch fälschlicherweise glauben, dass ihre Produkte nicht unter die FDPR-Regeln fallen. Beispielsweise teilte ein deutscher Compliance-Mitarbeiter im August 2020 dem BST-Management fälschlicherweise mit, dass seine Produkte nicht den neuen Vorschriften unterliegen. Diese Fehleinschätzung wurde von der Geschäftsführung lange Zeit übernommen und auch nach mehrfachen Abmahnungen von Geschäftspartnern nicht korrigiert:
Physikalische Sensoren: Im Juni 2023 teilte eine potenzielle Gießerei der Bosch-Tochter BST klar mit, dass sie Huawei nicht ohne BIS-Genehmigung beliefern dürfe, und führte als Beweis den Fall an, dass Seagate Technology wegen Verstößen eine Geldstrafe von 300 Millionen US-Dollar verhängt hatte. Aber Bosch-Compliance-Beamte führten die Warnung immer noch fälschlicherweise auf die „internen Richtlinien“ der Gießerei und nicht auf US-amerikanische Regulierungsanforderungen zurück.
Automobilsoftware: ETAS, eine weitere Bosch-Tochtergesellschaft, wurde zwischen August und Oktober 2020 mehrfach mitgeteilt, dass die FDPR-Regeln nur für physische Güter und nicht für Software gelten. Aufgrund dieses Missverständnisses exportierte ETAS CycurHSM, ein Automobil-Firmware-Produkt im Wert von rund 1,9 Millionen US-Dollar, an Huawei.
FDPR-Regeln: Warum unterliegen Bosch-Produkte der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit?
Obwohl die relevanten MEMS-Sensoren und -Software in Deutschland hergestellt werden und nur als EAR99 klassifiziert sind, ist die Grundlage für die Feststellung von BIS, dass sie der EAR unterliegen, die Foreign Direct Product Rule (FDPR).
Der Kern der FDPR besteht darin, dass, selbst wenn ein Produkt außerhalb der Vereinigten Staaten hergestellt wird, das Produkt in den Geltungsbereich der US-Exportkontrollen fallen kann, solange bei der Produktion, Prüfung oder Herstellung von Schlüsselkomponenten bestimmte von den USA kontrollierte Technologie, Software oder Ausrüstung verwendet wird.
Spezifisch für diesen Fall: Unter den 11 beteiligten Bosch-Sensormodellen nutzten 9 der MEMS-Chips Epitaxiegeräte eines nicht-US-amerikanischen Unternehmens mit US-Technologie. Die in den beiden anderen Modellen verwendeten ASIC-Chips werden von Gießereien mit amerikanischer Technologie und Ausrüstung hergestellt.
Offensichtlich hängt die BIS-Durchsetzungsgrenze nicht nur davon ab, ob das Produkt Komponenten mit US-Ursprung enthält, sondern lässt sich auch auf die gesamte Produktionskette und „technisches Blut“ zurückführen.
Bosch antwortet: Compliance stärken, um Wiederholungen vorzubeugen
Bosch akzeptierte die Erkenntnisse der BIZ und betonte in einer Stellungnahme, dass die Verstöße „unbeabsichtigt“ seien.
Bosch sagte, es habe sofort nach Entdeckung des potenziellen Verstoßes eine umfassende Untersuchung eingeleitet, sich proaktiv gegenüber den US-Behörden gemeldet und während des gesamten Prozesses uneingeschränkt kooperiert.
Bosch sagte, es sei „erfreut, dass BIS und DOJ ihre jeweiligen Überprüfungen abgeschlossen haben“ und hat sein Handels-Compliance-Programm durch die Einstellung von 66 Trade-Compliance-Mitarbeitern, die Erweiterung der Ressourcen des US-Compliance-Teams und die Aktualisierung interner Richtlinien gestärkt, um zu verhindern, dass sich ähnliche Vorfälle in Zukunft wiederholen.
Als Teil des Vergleichs muss Bosch innerhalb von 30 Tagen eine Geldstrafe von 36,18 Millionen US-Dollar an die BIZ zahlen und einen Gewinn von 11,43 Millionen US-Dollar zurückzahlen, andernfalls droht ihm eine einjährige Aussetzung der Exportprivilegien.