Die staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen hat kürzlich eine öffentliche Bekanntmachung zu „Indikatoren und Berechnungsmethoden für audiovisuelle Online-Bewertungen“ herausgegeben. (Klicken Sie hier, um den Quelltext anzuzeigen) In der Bekanntmachung wurden klare technische Anforderungen und statistische Vorgaben für „Benutzervalidität“, „gültiges Wiedergabeverhalten“, „statistische Zyklusermittlung“, „statistische Anforderungen an die Anzahl der Benutzer“, „Dauer und Anzahl des Wiedergabeverhaltens“ usw. gemacht.
Die „Online-Wiedergabelautstärke“, die den Internetnutzern am meisten Sorgen bereitet, wird ebenfalls einen einheitlichen Standard einleiten.
In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die Feststellung eines wirksamen Wiedergabeverhaltens sind:1. Die Wiedergabegeschwindigkeit beträgt weniger als das Dreifache der Geschwindigkeit. 2. Die Wiedergabezeit beträgt mehr als 3 Sekunden.
Die Anforderungen an die Spielanzahlstatistik sollten auf der Einzelspielanzahl und anderen auf die Spielanzahl bezogenen Indikatoren basieren. Einzelspiel-IDs, die kein gültiges Spielverhalten enthalten, werden nicht in die Spielanzahlstatistik einbezogen.
Darüber hinaus muss vor der Indexstatistik zunächst die Benutzergültigkeit ermittelt werden:
Beispielsweise Benutzer, die innerhalb einer Minute mehr als 60 Anzeigeverhalten generieren; Benutzer, die innerhalb eines Tages mehr als 10.000 Anzeigeverhalten generieren; Benutzer, die zum Abspielen von Videos unkonventionelle Betriebsmethoden wie Video-Brushing-Software verwenden, gelten nicht als gültige Benutzer, und ihr damit verbundenes audiovisuelles Verhalten wird nicht gezählt.
Dieser Vorfall löste hitzige Diskussionen unter Internetnutzern aus: „Werden Sie die derzeit beliebten Online-Dramen los“, „Einige Online-Dramen wagen es zu sagen, dass sie Hunderte Millionen Aufrufe pro Tag haben, wie können Sie das sagen?“, „Parallelimporte werden auftauchen, und wenn Sie etwas Gutes sehen wollen, trauen Sie sich endlich, einen Blick auf die Bewertungen zu werfen.“
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