Die Bing-Suchmaschine, der Edge-Webbrowser und der Werbedienst von Microsoft Corp. werden von den strengen neuen Kartellvorschriften der Europäischen Union für große Technologieplattformen ausgenommen, nachdem die Aufsichtsbehörde zunächst festgestellt hatte, dass ihre Marktposition nicht stark genug sei, um von den Vorschriften betroffen zu sein.

Beamte der Europäischen Kommission neigen dazu, dem US-Softwareriesen im Rahmen einer fünfmonatigen Marktuntersuchung, die im Februar endet, eine Fristverlängerung zu gewähren, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen, die nicht namentlich genannt werden wollten. Laut Bloomberg haben EU-Beamte außerdem beschlossen, den iMessage-Dienst von Apple nicht in das im März in Kraft getretene neue Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) aufzunehmen.

Der DMA-Gesetzentwurf der EU trifft den Kern der Geschäftsmodelle von sechs der weltweit mächtigsten Technologieunternehmen, die als digitale „Gatekeeper“ gelten. Während einige der Dienste von Microsoft und Apple nun ausgenommen sind, müssen sie – wie Meta Platforms Inc. – weiterhin mit einer Reihe neuer Verpflichtungen konfrontiert werden, die verhindern sollen, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung in anderen Bereichen ihres Geschäfts missbrauchen.

Für Microsoft gehören dazu das Windows-PC-Betriebssystem und die Social-Media-Plattform LinkedIn. Apple umfasst das mobile Betriebssystem iOS, den AppStore und den Safari-Browser.

Nach dem Gesetz wäre es für ein bestimmtes Unternehmen illegal, seine eigenen Dienstleistungen gegenüber denen seiner Konkurrenten zu bevorzugen. Es ist ihnen untersagt, personenbezogene Daten über verschiedene Dienste hinweg zu kombinieren, es ist ihnen untersagt, von Drittanbietern gesammelte Daten zu nutzen, um mit ihnen zu konkurrieren, und sie müssen Benutzern das Herunterladen von Apps von konkurrierenden Plattformen ermöglichen.

Die in Brüssel ansässige Europäische Kommission und Microsoft lehnten eine Stellungnahme zu den EU-Ausnahmen ab. Apple, Meta und ByteDance haben allesamt Klagen gegen die EU eingereicht und sie oder einige ihrer Dienste als Dienste im Rahmen des DMA ausgewiesen.