Zusammenfassung:
Laut dem Wall Street Journal unter Berufung auf anonyme Quellen hat Polymarket, eine bekannte Prognosemarktplattform, eine Finanzierung in Höhe von 300 Millionen US-Dollar von 1789 Capital erhalten. Die Investition ist Teil einer neuen Finanzierungsrunde im Gesamtumfang von rund 1 Milliarde US-Dollar. 1789 Capital, ein Investmentfonds mit Donald Trump Jr. als Partner, hat zuvor 200 Millionen US-Dollar in Polymarket investiert.
Der Fonds hat auch andere umstrittene Technologieprojekte unterstützt, darunter die als „Steroid Olympics“ bezeichneten Verbesserungsspiele, die von ehemaligen Mitarbeitern mehrerer Technologieunternehmen ins Leben gerufen wurden.
In den letzten Jahren haben Prognosemärkte weiterhin die Aufmerksamkeit der Regulierungsbehörden auf sich gezogen. Mehrere US-Bundesstaatsregierungen versuchen, neue Vorschriften zu erlassen, um die Nutzung solcher Plattformen durch Einwohner einzuschränken oder zu regulieren. Mindestens 20 Bundesstaaten haben derzeit Klagen gegen Prognoseplattformen wegen der Bereitstellung von Angeboten im Zusammenhang mit Sportwetten.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Prognosemarktbranche wiederholt vor einer Regulierung auf Landesebene verteidigt. Die Trump-Administration hat argumentiert, dass die Branche von der Commodity Futures Trading Commission und nicht von den Regierungen der Bundesstaaten reguliert werden sollte. Die Commodity Futures Trading Commission hat mindestens neun Staaten wegen ihrer Versuche, Prognosemärkte zu regulieren, verklagt.
Kürzlich schrieb eine Koalition aus 44 Generalstaatsanwälten einen Brief, in dem sie argumentierte, dass die Commodity Futures Trading Commission nicht befugt sei, Sportwettentransaktionen auf Prognoseplattformen zu regulieren.
Die New York Times berichtete zuvor, dass Donald Trump Jr. kürzlich an einer Veranstaltung mit konservativen Generalstaatsanwälten teilgenommen habe. Er sagte bei der Veranstaltung, dass die Prognosemarktbranche bereits einer „starken Regulierung“ unterliege und dass solche Plattformen von Bundesbeamten und nicht von den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten reguliert werden sollten.

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