Laut ArsTechnicaDas Berufungsgericht des D.C. Circuit hat Berichten zufolge Apple daran gehindert, in einem Bundeskartellverfahren gegen Google einzugreifen, das Apples lukrative Suchexklusivvereinbarung gefährdete. Im Februar dieses Jahres hatte Richter Amit Mehta am US-Bezirksgericht abgelehntApples Antrag, in der Abhilfephase der Anhörung zum Google-Suchmonopol eine begrenzte Rolle zu spielen.

Laut MediaDailyNews bestätigte das jüngste Urteil die Entscheidung von Richter Mehta, dass Apple zu lange für die Einreichung des Antrags gebraucht habe. Apple hat am 23. Dezember einen Antrag auf Intervention im Verfahren für den Fall gestellt, der im Jahr 2020 begann. Da die Bemühungen von Apple, seine Suchvereinbarung mit Google zu schützen, auf der Kippe stehen, muss das Unternehmen außerhalb der Anhörung informiert werden, um seine Bedenken zum Ausdruck zu bringen.

Apples Vereinbarung, Google weiterhin als Standardsuchmaschine des iPhones festzulegen, soll im Jahr 2021 einen Wert von 18 Milliarden US-Dollar und im Jahr 2022 einen Wert von 20 Milliarden US-Dollar haben. Im Januar-Beschluss des Richters zum Antrag von Apple hatte Google noch keine Stellung dazu bezogen, ob Apple teilnehmen sollte.

Eine Sorge, die Apple in seinem Interventionsantrag vom Dezember anführte, war, dass das Unternehmen seine Fähigkeit, „andere Vereinbarungen mit Google zu treffen“, nicht verlieren wolle. Anfang des Monats nahm das Justizministerium jedoch Änderungen an seinem vorgeschlagenen endgültigen Urteil vor, die unter anderem die Möglichkeit vorsähen, dass Google Apple für Dienste bezahlen darf, die nichts mit der Suche zu tun haben.

Letztes Jahr gewann das US-Justizministerium eine Kartellklage und entschied, dass Google ein Monopol bei Suche und Werbung innehabe. Nun stehen die Gerichte kurz davor, Abhilfemaßnahmen gegen Google abzuschließen. Dazu gehört auch die Empfehlung des US-Justizministeriums an das Unternehmen, seinen Chrome-Browser aufzugeben und sein Android-Geschäft neu zu gestalten.

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