Gestern Abend hat das Google Search Center eine neue Richtlinie herausgegeben, um den Umfang des Anti-Spam-Schutzes zu erweitern: Das Kapern der Zurück-Schaltfläche einer Website gilt als böswillige Praxis. Wenn die Website nicht aktiv Korrekturen vornimmt, kann dies schwerwiegende Folgen wie eine Herabstufung oder sogar die Löschung des Index haben. Das Kapern des Zurück-Buttons ist für viele Websites zu einer gängigen Praxis geworden. Diese Methode kann den Website-Verkehr erheblich steigern, allerdings auf Kosten der erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Erwartungen der Benutzer. Einige Websites leiten Benutzer sogar auf Werbeseiten usw. weiter.

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Das Kapern des Zurück-Buttons sieht so aus:

Unter normalen Umständen rufen Benutzer eine Website über die Google-Suche auf, um bestimmte Inhalte zu lesen. Nach dem Lesen können sie auf die Zurück-Schaltfläche des Browsers klicken, um zur Google-Suche zurückzukehren und mit der Anzeige anderer Seiten fortzufahren. Dies ist natürlich nicht auf Google-Suchquellen beschränkt. Das Aufrufen einer anderen Website über andere Websites gilt auch für die Zurück-Operationsmethode.

Einige Websites werden jedoch von bösartigem Code gekapert. Wenn der Nutzer auf die Schaltfläche „Zurück“ klickt, gelangt er nicht zur Google-Suche zurück, sondern zurück zur Startseite der Website oder zur Anzeigenempfehlungsseite. Möglicherweise muss der Nutzer erneut auf die Schaltfläche „Zurück“ klicken, um zur Google-Suche zurückzukehren.

Darüber hinaus kann es passieren, dass der Benutzer immer wieder zu anderen Werbeseiten springt, wenn er mehrmals auf die Schaltfläche „Zurück“ klickt. Der Endbenutzer muss möglicherweise den Tab erneut schließen und die Google-Suche erneut öffnen, um den benötigten Inhalt zu finden.

Die Übernahme des Zurück-Buttons ist für viele Websites zu einer Möglichkeit geworden, den Traffic zu steigern, darunter auch inländische Websites wie Somelang Finance, Yixin News und ausländische Techradar. Allerdings erfolgt die Entführung in der Regel auf der mobilen Version und nicht auf der PC-Version.

Google geht hart gegen die Übernahme des Zurück-Buttons vor:

Google sagte: Bei der Google-Suche steht die Benutzererfahrung immer an erster Stelle. Das Kapern der Zurück-Schaltfläche beeinträchtigt die normalen Funktionen des Browsers, stört den erwarteten Bedienungsprozess des Benutzers und führt zu Frustration beim Benutzer. Viele Benutzer haben berichtet, dass sie sich durch dieses Hijacking-Verhalten manipuliert fühlen und letztendlich nicht bereit sind, unbekannte Websites zu besuchen.

Google betont, dass das Einfügen irreführender oder manipulativer Seiten in den Browserverlauf des Nutzers immer gegen die Grundprinzipien der Google-Suche verstößt. Google hat eine Zunahme dieses Verhaltens festgestellt und hat daher beschlossen, dieses Verhalten als bösartig einzustufen.

Wenn die Website dieses böswillige Verhalten nicht aktiv unterbindet, kann dies zu einer manuellen Überprüfung oder automatischen Herabstufung der Google-Suchergebnisse führen, was letztendlich zu einem Rückgang des Rankings der Website in der Google-Suche führt und den normalen Suchverkehr der Website beeinträchtigt.

Frist: 15. Juni 2026. Wenn nach diesem Zeitraum weiterhin das Verhalten der Entführung der Zurück-Schaltfläche auftritt, wird eine Google-Überprüfung oder ein Downgrade ausgelöst.

über das Google Search Center