US-Präsident Donald Trump steht nur wenige Stunden nach Inkrafttreten seiner jüngsten Runde globaler Zölle vor einer rechtlichen Herausforderung. Der Trump-Regierung wurde erneut vorgeworfen, die US-Handelsgesetze zu missbrauchen und den Interessen amerikanischer Unternehmen und Verbraucher zu schaden. Diese Zölle wurden am 24. Juli gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974 mit Sätzen zwischen 10 % und 12,5 % eingeführt und gelten für etwa 60 Volkswirtschaften, von denen die Vereinigten Staaten feststellen, dass sie es versäumt haben, „das Verbot der Einfuhr von Produkten mit Zwangsarbeit zu verbieten und wirksam durchzusetzen“. Die betroffenen Handelspartner decken fast die meisten Importquellen der USA ab.

Abschnitt 301 des Handelsgesetzes ermächtigt das Büro des US-Handelsbeauftragten, unter der Leitung des Präsidenten Vergeltungsmaßnahmen gegen Außenhandelsmaßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, US-Unternehmen zu diskriminieren oder internationale Handelsrechte der USA zu verletzen. Aufeinanderfolgende US-Regierungen haben diese Bestimmung häufig genutzt, um Handelssanktionen gegen bestimmte Länder oder Handelsgruppen zu verhängen.
Der New Yorker Gewürzimporteur Burlap & Barrel Inc. und der kalifornische Uhrenimporteur Collective Horology LLC haben beim US-amerikanischen Court of International Trade in Manhattan Klage eingereicht. Die beiden Unternehmen werfen Trump und US-Beamten vor, Abschnitt 301 illegal zu nutzen, um im Wesentlichen Zölle zu ersetzen, die von Gerichten aufgehoben wurden oder abgelaufen sind.
Trumps erste Runde globaler Zölle war zuvor vom Obersten Gerichtshof der USA für ungültig erklärt worden. Das Gericht entschied, dass das von Trump geltend gemachte Notstandsgesetz ihm nicht die Befugnis verlieh, umfassende Zölle zu erheben. Eine weitere Runde globaler Zölle, die später auf der Grundlage von Artikel 122 des Handelsgesetzes eingeführt wurden, unterliegt derzeit einem Rechtsstreit, die entsprechenden Zölle sind jedoch abgelaufen.
In der jüngsten Beschwerde kritisierten die beiden Unternehmen Trump, weil er seine Behauptung erneuert habe, dass die Exekutive befugt sei, einseitig globale Zölle zu erheben. Die Behörde des Klägers, das Liberty Justice Center, hat zuvor auch die beiden vorherigen Runden globaler Zölle von Trump angefochten.