Zusammenfassung:
Am 17. September gab die U.S. International Trade Commission (ITC) am 16. September Ortszeit bekannt, dass sie eine Patentverletzungsuntersuchung für bestimmte elektronische Geräte eingeleitet hat, die mit bestimmten Audiotechnologien ausgestattet sind. Zu den Zielen der Untersuchung zählen Samsung Electronics und seine US-Tochtergesellschaften Apple und Google. Die Einleitung der Untersuchung selbst stellt jedoch keine Feststellung einer Patentverletzung dar. Der Richter wird eine Anhörung abhalten, um eine vorläufige Entscheidung zu treffen, und dann wird die ITC die Angelegenheit prüfen und eine endgültige Entscheidung treffen.

Die Untersuchung basiert auf einer Beschwerde, die von BoomCloud 360 Inc. am 14. August 2026 eingereicht und am 31. August ergänzt wurde. Der Beschwerdeführer behauptete, dass dies relevant sei Die Ausrüstung verletzte ihr Patent, als sie in die Vereinigten Staaten importiert und dort verkauft wurde, und verstieß damit gegen Abschnitt 337 des Zollgesetzes von 1930. Die beschwerdeführende Partei forderte die ITC auf, eine begrenzte Ausschlussanordnung und eine Unterlassungsanordnung zu erlassen.
Die ITC erklärte, dass die Einleitung der Untersuchung selbst keine Feststellung einer Patentverletzung darstelle und auch keine Entscheidung über den Sachverhalt des Falles treffe. Der Fall wird von einem Verwaltungsrichter verhandelt, der vom obersten Verwaltungsrichter ernannt wird.
Der Verwaltungsrichter wird eine Beweisanhörung ansetzen und durchführen, um eine vorläufige Entscheidung darüber zu treffen, ob gegen Abschnitt 337 verstoßen wurde. Diese Vorabentscheidung unterliegt der Prüfung durch die ITC, die so bald wie möglich eine endgültige Entscheidung treffen wird.
Die ITC wird einen Zieltermin für den Abschluss der Untersuchung innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung des Falls festlegen. Die Rechtsbehelfsanordnung nach Art. 337 tritt sofort nach Erteilung in Kraft und wird 60 Tage nach Erteilung rechtskräftig. Die obige Anordnung bleibt in Kraft, es sei denn, der US-Handelsbeauftragte legt aus politischen Gründen innerhalb von 60 Tagen ein Veto dagegen ein.
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