Die Flugverbotszone in der Hauptstadt wird am 20. September aktiviert. Drohnen dürfen in Peking nicht fliegen und dürfen nicht besessen, gelagert, transportiert oder mitgeführt werden.

📅 2026-09-13

Zusammenfassung:

Um das Luftraumsicherheitsmanagement im Hauptstadtgebiet zu stärken, die Flugordnung aufrechtzuerhalten und die Sicherheit wichtiger Bodenziele sowie des Lebens und Eigentums von Menschen zu gewährleisten, wird mein Land in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften und unter Bezugnahme auf internationale Praktiken eine Flugverbotszone in der Hauptstadt und den umliegenden Gebieten einrichten. Es tritt am 20. September 2026 in Kraft. Es wird hauptsächlich einige Flugaktivitäten einschränken, mit Ausnahme von Flügen in der Zivilluftfahrt, Notfallrettung usw., und keine Auswirkungen auf das Reisen von Personen per Flug haben.

Bei der Durchführung von Flugaktivitäten innerhalb der Flugverbotszone der Hauptstadt müssen relevante Anforderungen wie Fluggenehmigung, Kommunikation, Zielidentifizierung und Meldung des Sicherheitsstatus strikt eingehalten werden.

Das Fliegen von Drohnen in Peking ist verboten. Der Besitz oder die Lagerung von UAVs ist nicht gestattet und der Transport oder die Mitnahme von UAVs nach Peking ist nicht gestattet.

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