Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) hat am 26. November die neuesten Leitlinien herausgegeben, um zu klären, unter welchen Umständen Erfindungen, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz gemacht wurden, Patentschutz erhalten können. Generative KI-Systeme gelten als ähnlich „Laborgeräten, Computersoftware, Forschungsdatenbanken oder anderen Werkzeugen, die den erfinderischen Prozess unterstützen“, sagte Patentamtskommissar John Squires in einer Mitteilung, die am Freitag offiziell bekannt gegeben werden soll.

Das Patentamt betonte, dass KI Dienstleistungen erbringen und Ideen generieren könne, ihr rechtlicher Status jedoch immer noch nur ein Werkzeug für menschliche Erfinder sei. In dem Fall, dass nur eine natürliche Person KI zur Vollendung der Erfindung einsetzt, ist der entscheidende Prüfstandard immer noch, ob die natürliche Person das Erfindungskonzept gemäß traditionellen Standards vollendet hat. Das Patentamt bekräftigte seine bisherige Position, dass KI selbst nach US-Patentrecht nicht als „Erfinder“ anerkannt werden könne.

Die neuen Leitlinien lehnen eine Reihe von Ideen ab, die das Patentamt während der Biden-Administration übernommen hatte und die darin bestanden, den Standard zur Bestimmung, ob mehrere Personen gemeinsame Erfinder sind, zu verwenden, um zu beurteilen, ob KI-gestützte Erfindungen patentierbar sind. Das Patentamt machte dieses Mal deutlich, dass es keine separaten oder flexiblen Standards für KI-gestützte Erfindungen aufstellen wird. Für alle Erfindungen gelten dieselben Regeln zur Erfinderidentifizierung, unabhängig davon, ob bei ihrer Entstehung KI zum Einsatz kommt.

US-Gerichte haben zuvor entschieden, dass KI-Systeme selbst keine Patentrechte für KI-generierte Erfindungen erhalten können, haben jedoch noch keine konkrete Definition dafür getroffen, wann Ergebnisse, die von Menschen mit Hilfe von KI erdacht wurden, patentiert werden können. Die neuen Richtlinien versuchen, den Patentidentifizierungsweg von „menschlichen Erfindern + KI-Werkzeugen“ auf Verwaltungsebene vor dem Hintergrund einer Situation zu klären, in der die Justiz noch keine vollständige Klärung vorgenommen hat.