Die zweite Phase der Universalladegerätrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2022/2380) tritt heute offiziell in Kraft. Ab dem 28. April 2026 müssen alle in der EU verkauften Produkte mit einer USB-C-Ladeschnittstelle ausgestattet sein, die die USB-PD-Spezifikation unterstützt. Alte Notebooks ohne USB-C-Ladefunktion müssen sofort aus dem Regal genommen und für den Verkauf eingestellt werden.

Die erste Phase der Richtlinie wurde am 28. Dezember 2024 umgesetzt und umfasst 12 Kategorien kleiner und mittlerer elektronischer Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Headsets, Handheld-Spielekonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und Navigationssysteme.
In der zweiten Phase fallen offiziell auch Laptops in den Geltungsbereich der Durchsetzung.
Die neuen Vorschriften verlangen von den Herstellern außerdem, beim Verkauf eine Option ohne Ladegerät anzubieten, was den EU-Verbrauchern voraussichtlich etwa 250 Millionen Euro pro Jahr einsparen wird.
Darüber hinaus verbieten Vorschriften den Herstellern nicht, dedizierte Ladeschnittstellen beizubehalten. Beispielsweise kann die MagSafe-Magnetschnittstelle des Apple MacBook weiterhin verwendet werden, USB-C muss jedoch als optionale Lademethode verwendet werden und dedizierte Schnittstellen können nicht die einzige Lademethode sein.