Das US-Heimatschutzministerium gab an, letzte Woche eine umstrittene Richtlinie eingeführt zu haben, die von den meisten Menschen, die einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen, verlangt, Anträge im Ausland einzureichen. Greencard-Bewerber mit hervorragenden Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten sind jedoch grundsätzlich nicht wesentlich betroffen.

Das Department of Homeland Security gab am Samstag eine Klarstellung mit der Absicht heraus, Arbeitgebern und Einwanderergruppen zu versichern, dass das Genehmigungsverfahren nicht verschärft wird. In der Erklärung heißt es, dass die von der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde letzte Woche herausgegebenen Leitlinien lediglich langjährige Gesetze, Vorschriften und Richtlinien bekräftigten.
Zuvor hatte ein Sprecher der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde erklärt, dass vorübergehende Einwohner der Vereinigten Staaten, die eine Green Card beantragen, in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen, um die Green Card zu beantragen, außer unter besonderen Umständen. Diese Bestimmung hätte die jahrzehntelange Praxis verändert: Einwanderer, die in der Vergangenheit von Verwandten oder Arbeitgebern gefördert wurden, konnten in den Vereinigten Staaten bleiben und auf die Genehmigung der Green Card warten.
In der jüngsten Erklärung des US-Heimatschutzministeriums heißt es, dass die Anforderung, eine Green Card aus dem Ausland zu beantragen, keine Auswirkungen auf diejenigen hat, die den nationalen Interessen der Vereinigten Staaten dienen und wirtschaftlichen Wert schaffen können. Diese Richtlinie hindert qualifizierte Personen nicht daran, eine Green Card zu erhalten.
Nach der ersten Ankündigung der US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde wurden Einwanderungsanwälte mit Anrufen von Mandanten überschwemmt, die besorgt waren, dass die Trump-Regierung die Absicht hatte, die legale Einwanderungspolitik zu verschärfen.
Gleichzeitig bestätigte das Heimatschutzministerium, dass einige Antragsteller noch zu einer Botschaft oder einem Konsulat außerhalb der Vereinigten Staaten gehen müssen, um den Antragsprozess einzuleiten. Bestehende legale ständige Einwohner seien in keiner Weise betroffen, fügte die Abteilung hinzu.
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