Zwar kursierten in letzter Zeit Gerüchte im Internet, die Europäische Union werde Apple ab 2027 dazu zwingen, iPhones mit austauschbaren Akkus auszustatten, doch diese Nachricht stimmt nicht. Viele aktuelle Diskussionen zu diesem Thema im Internet (einschließlich Gerüchten in sozialen Medien) enthalten Missverständnisse über EU-Vorschriften. Tatsächlich wird das iPhone sein aktuelles Akkudesign auch in Zukunft nicht ändern.

Der Grund für dieses Missverständnis liegt darin, dass die EU eine neue Batterieverordnung verabschiedet hat, die 2027 in Kraft treten wird, nämlich die „EU-Verordnung Nr. 2023/1670“. Eine der Kernanforderungen der Verordnung besteht darin, dass die Akkus von Smartphones und Tablets für einen einfachen Austausch durch den Benutzer so konstruiert sein müssen, dass sie sich leicht entnehmen und austauschen lassen, und dass dabei kein professionelles Werkzeug verwendet werden darf.

Allerdings enthält die Verordnung eine wesentliche Ausnahme, nämlich die Bestimmungen in Anhang II zu spezifischen Leistungsstandards. Smartphones können von der Durchsetzung austauschbarer Akkus ausgenommen werden, wenn sie die folgenden drei strengen Kriterien erfüllen: Erstens muss der Akku nach 500 vollständigen Ladezyklen mindestens 83 % seiner Nennkapazität behalten; zweitens muss es nach 1.000 Ladezyklen mindestens 80 % seiner Nennkapazität behalten; Und schließlich muss das Gerät mindestens IP67 staub- und wasserdicht sein.

Bestehende Mainstream-iPhone-Modelle haben die oben genannten Leistungsindikatoren erfüllt und übertroffen, sodass sie natürlich in den Ausnahmebereich der Verordnung fallen. Wenn Benutzer den Akku austauschen müssen, können sie sich jetzt an das offizielle Kundendienstsystem von Apple wenden oder den bestehenden „Selbstbedienungs-Reparaturplan“ von Apple nutzen, um das Problem über inoffizielle Kanäle abzuwickeln.

Es ist erwähnenswert, dass die jüngste Aufmerksamkeit für verwandte Themen größtenteils auf die Konformitätsbestätigung von Nintendo für sein Spielekonsolenprodukt der nächsten Generation (Switch 2) zurückzuführen ist. Da das Spielekonsolenprodukt nicht zur Kategorie Mobiltelefone oder Tablets gehört und die oben genannten Ausnahmen wie Wasserdichtigkeit nicht erfüllen kann, muss es in Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften entworfen werden, was jedoch nicht direkt mit der Hardwarestrategie des iPhones zusammenhängt. Für Apple bleibt die iPhone-Produktdesignstrategie auf dem europäischen Markt kurzfristig unverändert.