Laut Nachrichten vom 29. Dezember hat Indiens Financial Intelligence Unit (FIU) neun nicht registrierte Offshore-Kryptowährungsplattformen, darunter Binance, gewarnt und an das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeiTY) geschrieben, in dem es darum bittet, die URLs dieser neun Institutionen zu sperren. Neben Binance und KuCoin wurden weitere Anbieter virtueller digitaler Vermögenswerte gewarnt, weil sie sich nicht bei der indischen Financial Intelligence Unit registriert haben, darunter Huobi, Kraken, Gate.io, Bittrex, Bitstamp, MEXCGlobal und Bitfenex.
Die Financial Intelligence Unit des Finanzministeriums hat Warnungen an diese Offshore-Plattformen für Kryptowährungen und virtuelle digitale Vermögenswerte ausgesprochen, weil sie gegen das indische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche (PML) verstoßen.
Gemäß den indischen Vorschriften müssen sich Anbieter von Diensten für virtuelle digitale Vermögenswerte in Indien oder im Ausland, solange sie sich mit dem Austausch virtueller digitaler Vermögenswerte und gesetzlicher Zahlungsmittel, der Übertragung virtueller digitaler Vermögenswerte, der Verwahrung virtueller digitaler Vermögenswerte und der Kontrolle virtueller digitaler Vermögenswerte befassen, als „meldende Einheit“ bei der Indian Financial Intelligence Unit registrieren und verschiedene Verpflichtungen gemäß dem Anti-Money Laundering Act von 2002 (PMLA) einhalten.
Diese Verpflichtungen basieren auf konkretem Verhalten und sind nicht von der physischen Präsenz der entsprechenden Institutionen in Indien abhängig.
Das indische Finanzministerium gab an, dass Anbieter virtueller digitaler Asset-Dienste gemäß dem Anti-Geldwäsche-Gesetz Pflichten haben, beispielsweise Angelegenheiten zu melden und Transaktionsaufzeichnungen zu führen, und dass sie sich auch bei der indischen Financial Intelligence Unit registrieren müssen.
Das indische Finanzministerium sagte in einer Erklärung: „Im Rahmen der Compliance-Maßnahmen gegen Offshore-Unternehmen hat die Financial Intelligence Unit of India Compliance-Warnungen gemäß Abschnitt 13 des Anti-Geldwäschegesetzes von 2002 an die folgenden neun Offshore-Dienstleister für virtuelle digitale Vermögenswerte herausgegeben.“
Nach dem indischen Informationssteuergesetz sind berichtende Unternehmen verpflichtet, der Steuerbehörde eine Finanztransaktionserklärung vorzulegen, die Einzelheiten zu bestimmten Finanztransaktionen und alle im Laufe des Jahres gepflegten meldepflichtigen Kontoinformationen enthält.
Im März dieses Jahres hat Indien gemäß den Bestimmungen des Anti-Geldwäschegesetzes Anbieter virtueller digitaler Vermögenswerte in den Rahmen des Rahmenwerks zur Bekämpfung der Geldwäsche einbezogen.
Bisher haben sich 31 Anbieter virtueller digitaler Vermögenswerte bei der indischen Financial Intelligence Unit registriert.
Das indische Finanzministerium fügte jedoch hinzu, dass mehrere Offshore-Unternehmen, die die meisten indischen Benutzer normalerweise nutzen, nicht registriert seien.