Der amerikanische Kaffeeriese Starbucks wurde von Verbrauchern verklagt, weil seine Saftgetränke keine Früchte enthielten. Reuters berichtete am 19., dass die Kläger in diesem Fall Joan Cominis aus dem Bundesstaat New York und Jason McAllister aus Kalifornien seien. Im August 2022 behaupteten sie, dass einige Fruchtgetränke von Starbucks nicht die in den Getränkenamen genannten Fruchtzutaten enthielten. Beispielsweise war im Mangodrink keine Mango und im Maracujasaft keine Passionsfrucht enthalten. Sie gehen davon aus, dass der irreführende Name von Starbucks dazu führte, dass die Getränke überteuert waren und gegen Verbraucherschutzgesetze verstieß.
Starbucks argumentierte vor Gericht, dass die Getränkenamen eher Geschmacksrichtungen als Zutaten beschrieben und dass diese Geschmacksrichtungen ausführlich auf der Getränkekarte beschrieben seien. Vernünftige Verbraucher sollten sich nicht verwirren lassen und die Filialmitarbeiter könnten sie klar erklären.
Am 18. dieses Monats wies ein Bezirksrichter in Manhattan die Ansprüche des Klägers bezüglich des angeblichen Betrugs und der unangemessenen Gewinne von Starbucks mit der Begründung ab, es gebe keine Beweise dafür, dass Starbucks die Verbraucher vorsätzlich getäuscht habe. Der Richter akzeptierte jedoch neun weitere von den Klägern eingereichte Klagen, die sich alle auf die Irreführung von Verbrauchern durch Starbucks bezogen. Der Richter sagte, es sei für die Verbraucher natürlich, verwirrt zu sein, da andere Starbucks-Produkte, wie z. B. eisgekühlter Matcha-Latte und Honig-Zitrus-Minztee, Matcha, Honig und Minze als Zutaten enthalten.
Starbucks sagte in seiner jüngsten Erklärung, dass die oben genannten Anschuldigungen „unzutreffend und unbegründet“ seien und dass das Unternehmen sich weiterhin verteidigen werde.
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