Zusammenfassung:
Ann Pope, die ehemalige leitende Direktorin der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde, hat beim britischen Wettbewerbsberufungsgericht eine Sammelklage eingereicht und von Apple eine Entschädigung in Höhe von 2,7 Milliarden US-Dollar wegen der „App Tracking Transparency“ (ATT)-Richtlinie gefordert. In der Klage wird davon ausgegangen, dass Apple diese Datenschutzfunktion zwar im Namen des Schutzes der Benutzer eingeführt hat, sie jedoch tatsächlich die Belastung für Drittanwendungsentwickler erhöht und Apple selbst einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat.

Das britische Wettbewerbsberufungsgericht untersucht derzeit einen weiteren 4,1-Milliarden-Dollar-Fall, in dem es um Apple und iCloud-Dienste geht. Auch diese ATT-Klage wurde diesem Gericht vorgelegt.
Die ATT-Funktion wurde 2021 eingeführt. Wenn ein Benutzer zum ersten Mal eine App öffnet, die die relevanten Funktionen unterstützt, wird eine Eingabeaufforderung angezeigt, in der der Benutzer gefragt wird, ob er der App erlauben soll, seine Aktivitäten zu verfolgen und zugehörige Daten für Werbung zu verwenden. Sollte der Nutzer dies verweigern, ist der Entwickler nicht in der Lage, ein entsprechendes Werbetracking auf Basis dieser Daten durchzuführen.
Diese Richtlinie hat eindeutige Auswirkungen auf App-Entwickler, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. In den ersten sechs Monaten nach dem Start von ATT meldeten mehrere Social-Media-Unternehmen einen gemeinsamen Umsatzverlust von fast 10 Milliarden US-Dollar.
Pope ist der Ansicht, dass Apple von Drittentwicklern verlangt, den Benutzern ATT-Autorisierungsaufforderungen anzuzeigen, dies jedoch nicht für seine eigenen Anwendungen tut, wodurch ein unfaires Wettbewerbsumfeld entsteht. Sie sagte, der Schutz der Privatsphäre sei für Verbraucher wichtig, aber die entsprechenden Regeln müssten fair angewendet werden und sicherstellen, dass Unternehmen unterschiedlicher Größe unter gleichen Wettbewerbsbedingungen agieren können. Sie wies auch darauf hin, dass digitale Plattformen den Datenschutz nicht zum Anlass nehmen dürfen, zwei unterschiedliche Regelwerke für sich selbst und für Anwendungsentwickler einzuführen.
Apple hat die neue Klage noch nicht kommentiert. Das Unternehmen hat zuvor erklärt, dass Apples eigene Apps Benutzer nicht zu Werbezwecken verfolgen und daher keine entsprechende Genehmigung von Benutzern einholen müssen. Aus technischer und sachlicher Sicht hat Apples Erklärung eine gewisse Grundlage, aber das hat Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt nicht davon abgehalten, ATT in Frage zu stellen und Apple sogar mit einer Geldstrafe zu belegen.
Frankreich hat Apple einst für seine ATT-Richtlinie bestraft, von Apple jedoch keine konkreten Anpassungen verlangt. Diese Klage dürfte sich eher von der Vorgehensweise Italiens abwenden. Italien verhängte im Dezember 2025 eine Geldstrafe von 115 Millionen US-Dollar gegen Apple und forderte das Unternehmen auf, seine ATT-Richtlinie zu ändern. Es ist unklar, ob Apple die umfassenderen, aber unklaren Berichtigungsanforderungen Italiens umgesetzt hat. Seitdem haben auch die deutschen Regulierungsbehörden konkretere Anpassungsvorgaben vorgeschlagen.
Die deutschen Regulierungsbehörden sind sich zwar einig, dass ATT insgesamt fair ist, verlangen aber dennoch von Apple, die entsprechenden Vereinbarungen weiter zu verbessern.
Derzeit hat das britische Wettbewerbsberufungsgericht keinen Zeitplan für die Anhörung dieses Falles bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass Apple in weiteren Verfahren weiterhin betonen wird, dass seine eigenen Apps keine Benutzeraktivitäten verfolgen und daher nicht denselben Lizenzpflichten unterliegen sollten wie Drittentwickler.
Die Forderung Deutschlands an Apple, die ATT anzupassen, und die aufeinanderfolgenden Strafen Frankreichs und Italiens für diese Richtlinie könnten jedoch negative Auswirkungen auf die Position von Apple in der Klage haben. Dennoch ist es immer noch schwierig zu beurteilen, ob Apple tatsächlich einem Entschädigungsrisiko von 2,7 Milliarden US-Dollar ausgesetzt ist, da unklar ist, wie die vom Kläger vorgeschlagene Entschädigungshöhe berechnet wird.
Dieser Fall wird möglicherweise kurzfristig nicht in die formelle Verhandlungsphase gelangen. Zur Veranschaulichung: Der iCloud-Kartellfall, der vom britischen Competition Appeal Tribunal bearbeitet wird, wird voraussichtlich nicht vor Ende 2028 verhandelt.
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