Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) ist der Ansicht, dass Systeme der künstlichen Intelligenz nicht als Erfinder genannt werden können, Menschen jedoch bei der Schaffung patentierter Erfindungen Werkzeuge der künstlichen Intelligenz nutzen können, und wenn sie verwendet werden, muss dies offengelegt werden. Die Agentur veröffentlichte ihre neuesten Leitlinien nach einer Reihe von „Zuhör“-Rundgängen, bei denen das Feedback der Öffentlichkeit eingeholt wurde.
In den Richtlinien heißt es, dass Systeme der künstlichen Intelligenz und andere „nicht-natürliche Personen“ zwar nicht als Erfinder in Patentanmeldungen genannt werden können, „die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz durch natürliche Personen jedoch natürliche Personen nicht von der Eignung als Erfinder ausschließt“. Wer ein Patent anmeldet, muss offenlegen, ob er bei seiner Erfindung künstliche Intelligenz verwendet hat, genauso wie das US-Patent- und Markenamt von allen Antragstellern verlangt, alle wichtigen Informationen aufzulisten, die sie für eine Entscheidung benötigen.
Damit ein Patent angemeldet werden kann, muss die Person, die die KI nutzt, jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption der Erfindung geleistet haben. Allein die Aufforderung an ein KI-System, etwas zu erschaffen und zu überwachen, macht sie nicht zu einem Erfinder, heißt es in dem Bericht. Das Amt sagte, eine Person könne kein Patent anmelden, wenn sie lediglich Fragen an ein KI-System stelle oder dessen Ergebnisse als gute Erfindung „erkenne und würdige“.
„Die Art und Weise, wie eine Person Eingabeaufforderungen für ein bestimmtes Problem erstellt, um eine bestimmte Lösung aus einem KI-System hervorzurufen, kann jedoch erhebliche Beiträge leisten“, sagt das USPTO. Das Büro sagt auch, dass „die Aufrechterhaltung der ‚intellektuellen Dominanz‘ über ein KI-System eine Person nicht automatisch zum Erfinder macht“ – eine KI, die Dinge erschafft, einfach zu beaufsichtigen oder zu besitzen, bedeutet also nicht, dass man sie patentieren kann.
Im Jahr 2020 lehnte das US-Patent- und Markenamt den Antrag des Forschers Stephen Thaler mit der Begründung ab, dass nur „natürliche Personen“ Patente beantragen könnten. Als Erfinder nennt Thaler in seiner Patentanmeldung DABUS, das von ihm entwickelte künstliche Intelligenzsystem. Ein US-Gericht bestätigte die Entscheidung des Patentamts. Nachdem Thaler einen weiteren Antrag bezüglich KI-generierter Bilder gestellt hatte, entschied ein anderes Bundesgericht, dass KI-Systeme nicht urheberrechtlich geschützt sein können.
Das U.S. Patent and Trademark Office und das U.S. Copyright Office haben eine Reihe öffentlicher Konsultationen gestartet, um neue Leitlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz in Patent- und Urheberrechtsanträgen zu entwickeln.