Am Dienstag Ortszeit beginnt in Washington, D.C. die Kartellklage des US-Justizministeriums gegen das Suchgeschäft von Google. Diese Klage gilt als „Kampf um die Seele des Internets“. Das US-Justizministerium wird voraussichtlich im Detail darlegen, wie Google seine Führungsposition im Suchmaschinenbereich behauptet, indem es jedes Jahr Milliarden von Dollar an Mobiltelefonhersteller wie Apple, Telekommunikationsbetreiber wie AT&T und Browserhersteller wie Mozilla zahlt.
Gleichzeitig ist Googles Selbstverteidigungsgrund auch einfach: Der überwältigende Marktanteil von Google ist nicht auf illegale Aktivitäten zurückzuführen, sondern darauf, dass Google schnelle und effiziente Suchdienste bereitstellt und diese kostenlos sind.
Die Anwälte von Google argumentieren, dass Benutzer Google-Apps von ihren Geräten löschen oder URLs in ihren Browsern eingeben können, um auf andere Suchmaschinendienste wie Bing, Yahoo oder DuckDuckGo von Microsoft zuzugreifen. In diesem Fall bleiben Verbraucher bei Google, weil die Suchmaschine Google die Antworten liefert, die sie brauchen, ohne sie zu enttäuschen.
Der Prozess beginnt mit den Eröffnungsplädoyers am Dienstag, wird voraussichtlich zehn Wochen dauern und in zwei Phasen unterteilt sein. In der ersten Phase wird Richter Amit Mehta darüber entscheiden, ob Google bei der Verwaltung seiner Such- und Suchmaschinenwerbungsgeschäfte gegen Kartellgesetze verstoßen hat.
Sollte sich herausstellen, dass Google gegen Kartellgesetze verstoßen hat, wird Mehta auch entscheiden, wie mit der Angelegenheit umgegangen wird. Zu seinen Maßnahmen könnte die Aufforderung an Google gehören, die Gesetzesverstöße einzustellen, oder die Aufforderung, bestimmte Vermögenswerte zu verkaufen.
In der Anklage forderte die US-Regierung „strukturelle Korrekturmaßnahmen nach Bedarf“, gab jedoch keine konkreten Anweisungen.
Die Klage hat enorme Auswirkungen auf große Technologieunternehmen. Man geht davon aus, dass diese Unternehmen die Angewohnheit haben, kleinere Konkurrenten aufzukaufen oder zu vernichten, unterliegen aber keinen Monopolgebühren, da die von ihnen angebotenen Dienste entweder kostenlos (wie Google) oder billig (wie Amazon) sind.
Zu den früheren groß angelegten Kartellklagen des US-Justizministeriums gehören eine Klage gegen Microsoft im Jahr 1998 und eine Klage gegen AT&T im Jahr 1974. Die Auflösung von AT&T im Jahr 1982 gilt als Wegbereiter für die moderne Mobiltelefonindustrie, während die Klage gegen Microsoft als Raum für die Entwicklung von Google und anderen Internetunternehmen angesehen wird.