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5G-Netzwerk ist eine wichtige Technologie, die weltweit eingesetzt wird und grundlegende Unterstützung für Roboter, autonome Fahrzeuge und intelligente Städte bietet. Zu den Hauptakteuren auf dem globalen 5G-Technologiemarkt zählen derzeit Unternehmen wie Ericsson, Huawei, Nokia und Qualcomm. Einige Länder sind jedoch aufgrund sogenannter Sicherheitsrisiken gegenüber 5G-Anbietern in bestimmten Drittländern vorsichtig. Unter anderem heißt es in einer Mitte Juni veröffentlichten Mitteilung der EU, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen habe, die 5G-Ausrüstung von Huawei und ZTE einzuschränken oder auszuschließen.

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Nach der neuesten Antwort der Bundesregierung hat die Bundesregierung jedoch keine Einschränkungen erlassen oder Verbote für in China hergestellte 5G-Geräte.

Deutschen Medienberichten zufolge sagte Reinhard Brandl, digitalpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, Bundesinnenministerin Nancy Faeser habe die Installation wichtiger chinesischer Geräte in deutschen Mobilfunknetzen nie verboten.

Der deutsche „Der Spiegel“ berichtete Anfang August, dass es in Deutschland derzeit 82.000 Mobilfunkstationen gebe, von denen etwa die Hälfte mit Huawei-Technologie ausgestattet sei. Auf Huawei entfallen fast 60 % der 5G-Netzwerkausrüstung in Deutschland und leistet damit einen positiven Beitrag zum Aufbau der deutschen Kommunikationsinfrastruktur.

Es gibt keine ausdrücklichen Einschränkungen im Gesetz

Daniela Kluckert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr, sagte auf Medienanfragen, dass die Regierung zusätzlich zur verschlüsselten Kommunikation bestehende Dienste auf dem Markt in offenen Mobilfunknetzen auswählen werde.

Auf die Frage, ob sie Unternehmen wie Huawei einschränken würde, erklärte sie in dem Brief auch, dass die Wahl der Ausrüstung das Geschäftsverhalten und Geschäftsgeheimnis jedes Unternehmens sei.

Abschließend hieß es in der Antwort-E-Mail auch, dass die Bundesregierung dem Drängen der EU Beachtung geschenkt habe und eine Überprüfung durchführe. Die Sachverhaltsermittlung wird im Sommer 2023 abgeschlossen sein, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Andererseits wies das deutsche Medium „Le Monde“ darauf hin, dass deutsche Betreiber seit Inkrafttreten der Version 2.0 des deutschen „IT-Sicherheitsgesetzes“ im Jahr 2021 elf Mal die Nutzung von 5G-Schlüsselgeräten gemeldet haben, drei davon im Zusammenhang mit in China hergestellten Geräten. Das Innenministerium sagte, diese Verwendung verstoße nicht gegen Vorschriften.

Nach der Erklärung von Rechtsanwältin Rebecca Trampe-Berger hat das deutsche Recht bestimmte Lieferanten nie umfassend ausgeschlossen. Nur in schwerwiegenden Fällen, in denen es dem Hersteller an Glaubwürdigkeit mangelt, kann die Verwendung aller wichtigen Geräte des Herstellers verboten werden; und das Gesetz enthält detaillierte Anforderungen für relevante Situationen.

Trampe-Berger wies außerdem darauf hin, dass die Bundesnetzagentur noch keine Angaben dazu gemacht habe, ob mit Beginn der Zertifizierung kritischer Geräte im Jahr 2026 auch bereits im Einsatz befindliche Geräte überprüft werden müssen.

Abschließend sagte sie, dass die Europäische Kommission zwar bestimmte Gerätelieferanten als Sonderklassifizierungen ausweise, es aber abzuwarten bleibe, inwieweit sich diese Klassifizierung ändern werde Die entspannte Haltung der Bundesregierung gegenüber Cybersicherheit.