Das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung haben heute eine Ankündigung zur Anpassung der technischen Anforderungen für neue Energiefahrzeugprodukte mit oder ohne Kfz-Kaufsteuer herausgegeben. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dies für Modelle, die sich für die Aufnahme in den „Katalog der New-Energy-Fahrzeugmodelle mit Ermäßigung und Befreiung von der Kfz-Kaufsteuer“ bewerbenMuss die technischen Anforderungen für neue Energiefahrzeugprodukte erfüllen.In den „Technischen Anforderungen für New Energy Vehicle Products“ werden klare Anforderungen an die New Energy-Pkw-Technologie gestellt:

Die Höchstgeschwindigkeit eines reinen Elektrofahrzeugs in 30 Minuten beträgt nicht weniger als 100 km/h; die rein elektrische Fahrreichweite beträgt nicht weniger als 200 km; die Energiedichte des Akkupacks beträgt nicht weniger als 125 Wh/kg;Die Dämpfungsrate im Tieftemperaturbereich darf 35 % nicht überschreiten und die Energiedichte darf nicht weniger als 95 Wh/kg betragen.Die ununterbrochene Fahrleistung beträgt mindestens 120 km.

Gleichzeitig legen die technischen Anforderungen auch den Energieverbrauchswert pro 100 Kilometer Elektrofahrzeuge fest, und die entsprechende rein elektrische Laufleistung von Plug-in-Modellen (einschließlich Modellen mit erweiterter Reichweite) darf nicht weniger als 43 Kilometer betragen.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie heute auch die „Ankündigung zur Anpassung der technischen Anforderungen an neue Energiefahrzeugprodukte mit Reduzierung oder Befreiung von der Kfz-Kaufsteuer“ interpretiert.

Bezüglich des überarbeiteten Inhalts der „Ankündigung technischer Anforderungen“ erklärte das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie:Die erste besteht darin, die bestehenden technischen Indexanforderungen angemessen zu verbessern. Die zweite besteht darin, neue technische Indexanforderungen für die Kilometerleistungsdämpfung bei niedrigen Temperaturen hinzuzufügen. und drittens geht es darum, die relevanten Anforderungen für Modelle mit Batteriewechselmodus zu klären.

Nachfolgend finden Sie die „Technischen Anforderungen für neue Energiefahrzeugprodukte“: