Zuvor, als er einen malerischen Ort in Qijiang, Chongqing, besuchte, verließ ein Mann, Liu Moumou, den Touristenpfad und betrat den Bambuswald, um Bambussprossen zu graben. Er trat versehentlich auf den Boden und stürzte. Die scharfen Bambussprossen drangen in seine Nase ein und verursachten schwere Verletzungen.Anschließend verklagte er mehr als 36.000 Yuan mit der Begründung, dass der Aussichtspunkt seinen Sicherheitsgarantieverpflichtungen nicht nachgekommen sei. Das Gericht wies letztlich alle seine Ansprüche ab.
Im Oktober 2025 kaufte Liu eine Eintrittskarte für einen Besuch des malerischen Ortes. Unterwegs verließ er unerlaubt den Weg und gelangte in den Bambuswald. Als er die Bambussprossen sprießen sah, grub er sie privat aus.
Auf dem Rückweg stolperte er versehentlich über einen Bambusspross und landete auf seinem Gesicht, wodurch der Bambusspross seine Nasenhöhle durchbohrte. Bei ihm wurde eine penetrierende Nasenverletzung, Nasenscheidewand- und Nasennebenhöhlenfrakturen usw. diagnostiziert. Er musste neun Tage lang ins Krankenhaus eingeliefert werden und musste mehr als 20.000 Yuan an medizinischen Kosten aufwenden.

Liu Moumou ist der Meinung, dass der Boden in dem malerischen Gebiet unordentlich ist, die Bambussprossen freiliegen und es keinen Schutz gibt, und dass er die Haftung für eine Entschädigung tragen sollte.
Der Aussichtspunkt argumentierte jedoch, dass der Verletzte nicht im Touristengebiet verletzt worden sei, sondern illegal in das Nicht-Touristengebiet eingereist sei, um Bambussprossen zu graben. Der Aussichtspunkt hat das Sammeln von Bambussprossen am Eingang und entlang des Weges eindeutig verboten. Die natürliche Landschaft kann nicht für jeden Bambusspross Schutz bieten, und der Unfall wurde durch den Verstoß der verletzten Person selbst verursacht.
Das Gericht stellte fest, dass der Aussichtspunkt standardisierte Wanderwege und Warnschilder eingerichtet hatte, um seinen angemessenen Sicherheitsverpflichtungen nachzukommen.
Als Erwachsener verließ Liu Moumou unerlaubt die Straße und grub illegal, was die alleinige Ursache des Unfalls war; Der Aussichtspunkt sorgte nach dem Vorfall für eine rechtzeitige Rettung und trug keine Schuld.

Das Gericht entschied schließlich, alle seine Ansprüche abzulehnen und die Prozessannahmegebühren selbst zu tragen.
Der zuständige Richter sagte, dass es sich bei dem Aussichtspunkt nicht um ein Schließfach mit unbeschränkter Haftung handele und Touristen die erste Person seien, die für ihre eigene Sicherheit verantwortlich sei.
Landschaftlich reizvolle Orte in regulierten Tourismusgebieten unterliegen der Schutzpflicht, doch Touristen, die ohne Genehmigung Risiken eingehen oder gegen Regeln verstoßen, müssen die Konsequenzen selbst tragen.