Am 21. Ortszeit trat das europäische „Chip-Gesetz“ offiziell in Kraft. In einer an diesem Tag veröffentlichten Ankündigung der Europäischen Kommission heißt es, dass der Plan die Industrialisierung von Schlüsseltechnologien durch den „Europäischen Chipplan“ fördert und öffentliche und private Unternehmen dazu ermutigt, in die Produktionsanlagen von Chipherstellern und deren Zulieferern zu investieren. Im Rahmen des Gesetzentwurfs plant die EU die Einrichtung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, das Chipangebot zu überwachen, die Nachfrage abzuschätzen und bei Bedarf Notfallmechanismen zu aktivieren.

In der Ankündigung heißt es, dass Europa weniger als 10 % des weltweiten Halbleiterproduktionsmarktes ausmacht und stark auf Zulieferer aus Drittländern angewiesen ist. Sollten die globalen Lieferketten stark gestört werden, könnte der europäische Industriesektor innerhalb kurzer Zeit erschöpft sein und die europäische Industrie zum Erliegen bringen.

Mit dem CHIP-Gesetz wird die EU bis 2030 öffentliche Investitionen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten in Höhe von 11,15 Milliarden Euro bündeln und große Mengen privater Investitionen mobilisieren. Im Juli dieses Jahres verabschiedete das Europäische Parlament das Chip-Gesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Anteil der EU an der globalen Chipproduktion bis 2030 von derzeit 10 % auf 20 % erhöht werden soll, um den eigenen Bedarf und den des Weltmarkts zu decken.