Sonys knallharte Verteidigung vor Gericht: Wenn man das Spiel „besitzt“, können andere es nicht kaufen

📅 2026-08-31

Zusammenfassung:

Sony Interactive Entertainment hat kürzlich rechtliche Dokumente in einer Sammelklage eingereicht, um offiziell auf die Frage des Besitzes digitaler Spiele zu reagieren. Das Unternehmen stellte klar, dass Verbraucher beim Kauf digitaler Spiele im PlayStation Store lediglich eine Lizenz zur Nutzung dieser Spiele erhalten, kein Eigentum im herkömmlichen Sinne.

Sonys harte Verteidigung vor Gericht: Wenn Sie das Spiel „besitzen“, kann es niemand anderes kaufen“/></p>
<p>Diese Sammelklage geht auf den kalifornischen Digital Commodity Act (AB 2426) zurück, der am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen, die digitale Güter verkaufen, Verbraucher beim Kauf klar darüber zu informieren, dass es sich beim sogenannten „Kauf“ tatsächlich um eine Nutzungslizenz und nicht um ein dauerhaftes Eigentum handelt. Der Kläger machte geltend, dass die entsprechenden Hinweise auf der Kaufseite im PlayStation Store von Sony nicht auffällig genug seien und den gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig entsprächen. </p>
<p>Sony erläuterte seinen Standpunkt in einem Dokument, das am 21. August beim Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht wurde. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass die Kaufseite für digitale PlayStation-Produkte mit den Nutzungsbedingungen und der Softwarelizenzvereinbarung verknüpft ist und Verbraucher die entsprechenden Bestimmungen vor der Zahlung überprüfen können. </p>
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