Die Rechtmäßigkeit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für groß angelegte Sprachmodellschulungen bleibt umstritten. Die US-Regierung unterstützt OpenAI öffentlich

📅 2026-09-03

Zusammenfassung:

Die Trump-Administration hat kürzlich ein 20-seitiges Rechtsgutachten zum Verfahren der New York Times gegen OpenAI vorgelegt, in dem sie die unbefugte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material durch OpenAI zum Trainieren großer Sprachmodelle unterstützt. Die Regierung erklärte in dem Dokument, dass es im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liege, die globale Wettbewerbsfähigkeit und Führung im Bereich der künstlichen Intelligenz aufrechtzuerhalten, und dass die Entwicklung künstlicher Intelligenz nicht aufgrund von Missverständnissen des Fair-Use-Prinzips eingeschränkt werden dürfe, da sie sonst Innovation, wissenschaftlichen Fortschritt sowie das Wirtschaftswachstum und die soziale Mobilität der USA behindern könne.

Die großen Sprachmodelle hinter Chatbots wie ChatGPT, Claude und Gemini werden oft anhand riesiger Datensätze trainiert, die urheberrechtlich geschützte Bücher, Nachrichtenberichte und andere Medieninhalte umfassen. Viele Veröffentlichungen gehen davon aus, dass Unternehmen der künstlichen Intelligenz gegen das Gesetz verstoßen, indem sie diese Materialien ohne Erlaubnis zum Trainieren von Modellen verwenden. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob eine solche Nutzung nach dem US-amerikanischen Urheberrecht als „faire Nutzung“ gilt und ob das Modelltraining ausreichend „transformativ“ ist, um als legal zu gelten.

Derzeit sind die Fälle im Zusammenhang mit Schulungen zu künstlicher Intelligenz und Urheberrechtsverletzungen in den Vereinigten Staaten im Allgemeinen günstiger für Unternehmen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Zuvor hatte Richter William Allsup Anthropic dazu verurteilt, einer Gruppe von Autoren eine Urheberrechtsabfindung in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar zu zahlen. Der Schwerpunkt der Strafe lag jedoch nicht auf der Modellschulung selbst, sondern auf den für die Schulung verwendeten Büchern, die das Unternehmen über illegale Schattenbibliotheken gestohlen hatte. Allsup glaubte damals, dass der Prozess des Erlernens von Werken mithilfe von Modellen der künstlichen Intelligenz eher darauf hinausläuft, dass menschliche Leser nach dem Lesen von Büchern andere Werke erstellen, als die Originalwerke direkt zu kopieren oder zu ersetzen.

Das von der Trump-Administration vorgelegte Dokument ist jedoch kein Gerichtsurteil. Der Fall wird immer noch vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York verhandelt, und die Regierung ist nicht zuständig, über den Fall zu entscheiden. Aufgrund der direkten Beteiligung der Bundesregierung kann die entsprechende Position jedoch dennoch Auswirkungen auf die Verhandlung des Falles und die breitere Diskussion der Urheberrechtspolitik im Bereich der künstlichen Intelligenz haben.

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