Die Ergebnisse einer groß angelegten Stichprobenkontrolle, die am Mittwoch von der französischen Generalbehörde für Wettbewerb, Konsum und Betrugsbekämpfung bekannt gegeben wurde, zeigten, dass bis zu 75 % der auf großen E-Commerce-Plattformen gekauften Produkte nicht den EU-Standards entsprachen und fast die Hälfte von ihnen als „gefährlich“ eingestuft wurde. Diese Entdeckung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Europäische Union die Aufsicht über grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen verschärft.

Die französische DGCCRF kaufte im Jahr 2025 mehr als 600 Produkte von sieben ausländischen E-Commerce-Plattformen zum Testen, dreimal so viele Tests wie in den Vorjahren. Die Ergebnisse zeigen, dass nur 25 % der Produkte vollständig den EU-Standards entsprechen. Von allen getesteten Produkten verstießen 46 % nicht nur gegen Vorschriften, sondern wiesen auch Sicherheitsrisiken wie Stromschlag, Feuer, Erstickung oder übermäßige Mengen schädlicher Chemikalien auf.

Die Erkennungsergebnisse zeigen die Merkmale systematischer Verstöße. Alle getesteten elektrischen Produkte versagten, wobei bei fast drei Vierteln die Gefahr eines Stromschlags oder eines Brandes bestand. Erstickungsgefahr und übermäßige Mengen an Chemikalien sind bei Produkten, Schmuck und Kleidung für Kinder weit verbreitet.

„Wenn die Nichteinhaltungsrate 70 bis 75 Prozent erreicht, ist das keine Ausnahme mehr, sondern Teil des Geschäftsmodells“, sagte ein DGCCRF-Beamter auf einer Pressekonferenz. Die Agentur sagte, die Ergebnisse würden der Europäischen Kommission zur Bearbeitung vorgelegt.

Es ist erwähnenswert, dass die Prüfstelle die Namen der sieben Plattformen und ihre jeweiligen Testergebnisse nicht bekannt gegeben hat, da die Untersuchung noch andauert.

Die Veröffentlichung der Stichprobenergebnisse erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Europäische Union und Frankreich intensiv Regulierungsmaßnahmen gegen grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen einführen.

Frankreich hat am 1. März dieses Jahres einen Zoll von 2 Euro auf jedes kleine Paket unter 150 Euro erhoben; Die EU plant, ab dem 1. Juli eine einheitliche Einfuhrabwicklungsgebühr von 3 Euro auf jedes eingehende E-Commerce-Paket mit geringem Wert zu erheben.

Den Daten für 2025 zufolge werden 5,8 Milliarden E-Commerce-Pakete mit geringem Wert in die EU gelangen, 97 % davon kommen aus einem einzigen Land.

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