Im Jahr 2020 sah sich Google mit einer milliardenschweren Klage wegen des Vorwurfs konfrontiert, das Unternehmen habe beim Surfen im Internet im Inkognito-Modus Nutzerdaten gesammelt. In der von den US-Bürgern William Byatt, Chasom Brown und Maria Nguyen eingereichten Klage wird hervorgehoben, dass Google gegen Abhörgesetze verstoßen hat, indem es angeblich Benutzerdaten im privaten Modus gesammelt hat.
Anschließend wurde die Angelegenheit dem US-Gericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien vorgelegt, woraufhin Google wiederholt versuchte, seinen Fall zu verteidigen, um die Zahlung von 5 Milliarden US-Dollar zu vermeiden. Beispielsweise versuchte Google im Jahr 2021 klarzustellen, dass es Nutzer darüber informiert habe, dass ihre Browserdaten weiterhin von jeder von ihnen besuchten Website gesehen werden könnten.
Spulen wir vor bis zum August 2023, als Richterin Yvonne Gonzalez Rogers entschied, dass die Klage fortgesetzt werde, da aus den von Google bereitgestellten Informationen nicht klar hervorgeht, ob jedes Mal Daten erfasst wurden, wenn ein Nutzer in den „Inkognito“-Modus wechselte.
Das Dokument hebt außerdem hervor, dass Google zwar seine Datenschutzrichtlinien mit den Nutzern teilt, den Inkognito-Modus jedoch nicht erwähnt.
Genauer gesagt heißt es in dem Dokument: „Bemerkenswert ist, dass der Inkognito-Modus in dieser Liste von Diensten nicht erwähnt wird. (Ebd.) Stattdessen weicht Google im nächsten Absatz aus und weist die Nutzer darauf hin …“, dass „die Datenschutzrichtlinie keine Angaben zu Datenerfassungen enthält, die speziell für den privaten Browsermodus gelten.“
Heute berichtete ArsTechnica, dass Google in einer Einreichung am Dienstag, dem 26. Dezember 2023, erklärt habe, es habe einer Einigung zugestimmt.
Aus offiziellen Dokumenten geht hervor, dass die beteiligten Parteien derzeit daran arbeiten, eine endgültige Einigung zur Lösung rechtlicher Probleme zu erzielen. Die Parteien haben 30 Tage Zeit, die Vereinbarung umzusetzen, danach legen sie sie dem Gericht vor.
In der jüngsten Akte heißt es weiter: „Um eine unnötige Verschwendung gerichtlicher Ressourcen zu vermeiden und den Parteien die Möglichkeit zu geben, sich auf eine endgültige Einigung zu konzentrieren, beantragen die Parteien gemeinsam, dass das Gericht den gesamten Rechtsstreit aussetzt und den Verhandlungstermin widerruft. Die Parteien danken dem Gericht für seine Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.“
Nach unseren Erwartungen wird das endgültige Urteil des Gerichts etwa im Februar 2024 fallen.
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