Laut einem Reuters-Bericht vom 7. Januar Ortszeit hat die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) die Richtlinie der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration zum Passagierflugzeug Boeing 737 MAX9 übernommen. Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit wies außerdem darauf hin, dass derzeit keine Fluggesellschaft eines EU-Mitgliedstaats „Flugzeuge mit der betroffenen Konfiguration betreibt“.

Am 6. ordnete die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration das vorübergehende Flugverbot für Boeing 737 MAX9-Passagierflugzeuge an, die von American Airlines oder innerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden, um Sicherheitsinspektionen an den Flugzeugen durchzuführen. Von dieser Notfallanweisung zur Lufttüchtigkeit werden etwa 171 Flugzeuge betroffen sein.

Die britische Zivilluftfahrtbehörde gab außerdem bekannt, dass derzeit keine Boeing 737 Max 9-Flugzeuge in Großbritannien registriert seien, Flugzeuge jedoch vor dem Betreten des britischen Luftraums inspiziert werden sollten.

Ein Passagierflugzeug vom Typ Boeing 737 MAX9 der Alaska Airlines erlitt am 5. kurz nach dem Start in Portland, USA, einen Unfall in der Luft und landete notfalls ohne Verluste.

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