Im Jahr 2017 schlug Litauen erstmals eine obligatorische Registrierung von Prepaid-SIM-Karten vor. Obwohl der Gesetzentwurf damals verabschiedet wurde, gab es jedoch noch einige Lücken. In diesem Monat hat die litauische Legislative die Lücken blockiert und eine Änderung des Gesetzes über elektronische Kommunikation geprüft und verabschiedet. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Prepaid-SIM-Karten sind Mobiltelefonkarten, die in Convenience-Stores, Zeitungskiosken und kleinen Supermärkten gekauft werden können. Die Karte selbst enthält ein Guthaben und kann nach dem Einstecken in das Mobiltelefon ohne jegliche Authentifizierung verwendet werden.

Daher werden solche Prepaid-SIM-Karten auch für verschiedene kriminelle Aktivitäten eingesetzt, darunter auch für Telekommunikationsbetrug.

Die von der litauischen Legislativabteilung eingeführte Änderung wurde angenommen. Die Änderung sieht vor, dass alle SIM-Prepaid-Dienste nur Personen zur Verfügung gestellt werden können, die ihren vollständigen Namen, ihre persönliche ID-Nummer und ihre Adresse angeben. Wenn es sich um Unternehmen handelt, müssen sie ihren Firmennamen und ihre Registrierungsnummer angeben. Diese Prepaid-SIM-Karten können erst nach Abschluss der Registrierung normal genutzt werden.

Diese Änderung betrifft nur Prepaid-SIM-Karten, die nach Inkrafttreten der Änderung erworben wurden. Das heißt, für Prepaid-SIM-Karten, die vor dem 1. Januar 2025 gekauft wurden, gilt die bisherige Richtlinie und es ist nicht erforderlich, dem Prepaid-SIM-Dienstanbieter vollständige Registrierungsinformationen zur Verfügung zu stellen.